Ex-Dayli-Chef Haberleitner drohen Strafverfahren

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Insolvenz. Rudolf Haberleitner könnten Strafverfahren wegen Konkursverschleppung und Unterzahlung der Mitarbeiter ins Haus stehen.

Wien/Linz/ES. Täglich sperren derzeit Dayli-Filialen zu, die Verkäuferinnen nehmen ihren Hut. In zwei Wochen sollen alle 500 noch verbliebenen Drogeriemärkte geschlossen sein. Dayli schuldet seinen 3466 gekündigten Mitarbeiterinnen allerdings noch 5,8 Mio. Euro. Forderungen in dieser Höhe wurden am Dienstag von der Arbeiterkammer beim Landesgericht Linz eingebracht. Die Auszahlung durch den Insolvenzentgeltsicherungsfonds (IEF) wird laut Masseverwalter Rudolf Mitterlehner bereits in den nächsten Wochen erfolgen.

Die Forderungen der Dayli-Mitarbeiter machen aber nur einen Bruchteil der kolportierten Schulden aus. In den letzten Wochen war von 67 Mio. Euro die Rede. Davon 18 Mio. Euro allein für die Lieferanten. Außerdem sollen von den im Zuge der Schlecker-Übernahme vereinbarten Kaufpreisraten noch 4,6 Mio. Euro offen sein. Mitterlehner bezweifelt allerdings, dass die Ansprüche noch geltend gemacht werden können: „Bei Forderungen, die noch aus der Schlecker-Zeit stammen, bin ich mir nicht sicher, ob diese quotenberechtigt sind."

Gläubigerschützer äußern Zweifel, dass die im Sanierungsplan angebotene 25-Prozent-Quote aufrecht bleibt. „Ich rechne eher mit zehn Prozent", sagt Gerhard Weinhofer von der Creditreform. „Der Masseverwalter will eine Gesamtveräußerung des Unternehmens, es werden aber wohl nur einzelne Teile verkauft werden".

"Den Lieferanten gedroht"

Auf Ex-Dayli Chef Rudolf Haberleitner könnten indes einige Strafverfahren zukommen. Etwa ein Verfahren wegen Konkursverschleppung: „Von den Gläubigern, die wir vertreten, wissen wir, dass Haberleitner seinen Lieferanten monatelang gedroht hat, die Geschäftsbeziehungen aufzukündigen, wenn diese keinen Zahlungsaufschub gewähren", sagt Weinhofer. So habe Haberleitner die Weiterführung eines bereits zahlungsunfähigen Unternehmens erzwungen. Haberleitner dementiert dies: „Mit den Lieferanten hat es bestes Einvernehmen gegeben."

Außerdem gibt es ein Gerichtsurteil aus Graz, das eine zu niedrige Kollektivvertrags-Einstufung der Verkäuferinnen beanstandet, die allein für eine Filiale zuständig waren. Je nach Anzahl der Dienstjahre sei ihnen damit eine Summe zwischen vier und 281 Euro pro Monat entgangen.

„Nicht für alles verantwortlich"

Haberleitner dazu: „Davon höre ich zum ersten Mal. Wir haben die Verträge damals von Schlecker übernommen. Dafür war außerdem nicht ich zuständig, sondern der damalige Geschäftsführer Peter Krammer. Man kann mich nicht für alles verantwortlich machen".

Die Arbeiterkammer prüft nun, wie viele Verkäuferinnen von dieser Fehleinstufung betroffen sind. Diese könnten rückwirkend bis zum 1. Juli 2012 den entgangenen Lohn einfordern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.08.2013)

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