Das Geld war für eine Wohnung gedacht und daher kein Ausschlussgrund, entschied das Handelsgericht Wien in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
Gute Nachrichten für Inhaber von Fremdwährungskrediten, die gegen ihre Bank wegen eventueller Fehlberatung vor Gericht ziehen: Sie können auf ihre Rechtsschutzversicherung bauen. Diese muss nämlich derlei Klagen finanzieren, entschied das Handelsgericht (HG) Wien in einem aktuellen - nicht rechtskräftigen - Urteil. Die ARAG hatte einem Kunden die Deckung versagt und sich dabei auf einen Ausschlussgrund berufen, nach dem Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen oder ähnlichen Spekulationsgeschäften vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Von Wette oder Spiel könne aber keine Rede sein, da der Fremdwährungskredit der Finanzierung einer Eigentumswohnung diente, stellte das Handelsgericht (HG) fest. Das berichtete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in seinen aktuellen Informationen zum Verbraucherrecht. Bei der beklagten ARAG war am Montagnachmittag vorerst niemand erreichbar.
(APA)