Für den Handelskonzern hatte die August-Razzia länger als nötig gedauert. Der Unabhängige Verwaltungssenat hat die Beschwerden zurückgewiesen.
In den Jahren seit 2010 hat die BWB 59 Hausdurchsuchungen (Stand August 2013) durchgeführt, darunter waren Unternehmen wie Spar, OMV, Hornbach, Rewe sowie zahlreiche Brauereien und Molkereien.Einer Statistik der Bundeswettbewerbsbehörde zufolge hatte im Jahr 2013 die Rewe-Gruppe mit 20,8 Millionen Euro die höchsten Geldbuße zu zahlen. Mit 2,9 Millionen Euro liegt die Molkerei Berglandmilch auf dem zweiten Rang. APA/GEORG HOCHMUTH
Den Stein ins Rollen brachten 2011 Ermittlungen gegen die großen Brauereien Ottakringer, Stiegl und Brau Union. Die Bierkonzerne zahlten 1,1 Millionen Euro Kartellstrafe. Mittlerweile knöpfen sich die Kartellwächter offenbar auch die kleineren Brauereien vor. So gab es etwa in der Hirter Brauerei eine Hausdurchsuchung.Die Spur führte aber auch zu den großen Lebensmittelketten und anderen Lieferanten.
Im April gab es Hausdurchsuchungen beim heimischen Zuckerkonzern Agrana. Es habe eine "Nachschau" gegeben, sagte Finanzvorstand Walter Grausam. Die Wettbewerbshüter hätten allerdings nach drei Tagen das Haus verlassen, "ohne ein einziges Beweisstück mitzunehmen. Sie haben überhaupt nichts gefunden", sagte Grausam. "Wir haben eine blütenreine Weste." ...
... Bei den Ermittlungen ging es um Untersuchungen der Zuckerpreisanstiege in den Jahren 2010 und 2011. Die BWB verdächtigte den Konzern auch, Preisabsprachen getätigt zu haben und stellte 2010 beim Kartellgericht einen Strafantrag in Höhe von 27,85 Millionen Euro. Grausam wies die Vorwürfe wiederholt zurück. APA
Die Lebensmittelgruppe Rewe bekam im Mai eine Kartellstrafe von 20,8 Millionen Euro verhängt, da sie viele Jahre lang mit den Lieferanten die Preise abgesprochen hatte. Bei diesem Kartell einigte sie Rewe mit den Lieferanten, dass diese keinen anderen Händlern günstigere Konditionen gewähren dürften. Rewe zieht mit der Anerkennung der Vorwürfe und der Geldbuße einen raschen Schlussstrich unter die Affäre.Durch die Aufdeckung erreichte die BWB einen spektakulären Etappensieg im Kampf gegen Marktmanipulationen. APA/GEORG HOCHMUTH
Im Mai wurde einige Tage lang Österreichs zweitgrößte Molkerei NÖM in Baden durchsucht. Davor hatte die BWB bereits Molkereien wie die Berglandmilch, Kärntnermilch oder Gmundner Milch unter die Lupe genommen.Der größte Betrieb, die Berglandmilch, war im Februar wegen jahrelanger Preisabsprachen zu einer Geldstrafe von 1,125 Millionen Euro verurteilt worden.
Einen Tag nach der Durchsuchung in der Kärntner Regionalzentrale, besuchte die BWB auch die Hauptzentrale des Handelsriesen Spar in Salzburg. Da man der BWB in Kärnten keinen Zugang zu den von ihnen benötigten Daten gewähren wollte, weitete die Behörde den Durchsuchungsbefehl auf die Zentrale in Salzburg aus, so BWB-Sprecher Stefan Ketznickl ...
... Konzern-Sprecherin Nicole Berkmann sieht das anders. Sie bestätigte zwar den Besuch von Mitarbeitern der BWB, konnte ihnen aber keinen Zugriff auf besagte Daten gewähren, da sich diese in der Salzburger Zentrale befänden. Das Angebot, die Daten per Link zur Verfügung zu stellen, wurde abgelehnt... EPA
... Während Ketznickl betonte, die BWB hätte eine Menge an Daten von Salzburg mitgenommen, sagte Berkmann, dass die Behörden keine weiteren Unterlagen mitgenommen hätten.Bereits Ende Jänner war die BWB in der Spar-Zentrale in Salzburg "zu Besuch", da der Verdacht auf illegale Preisabsprachen, vor allem bei Molkereiprodukten, aber auch bei Bier, Kaffee oder Mehl bestand.
Wo die Wettbewerbshüter anklopften
Das Match Spar gegen BWB geht weiter. Der Spar-Handelskonzern ist beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Salzburg mit seinen Beschwerden gegen Hausdurchsuchungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) abgeblitzt. Der UVS habe diese zur Gänze als unzulässig zurückgewiesen, berichtet der "Standard". Der Handelskonzern wird die Entscheidung nun bei den Höchstgerichten bekämpfen, teilte Spar mit. Bei Spar betont man der Zeitung zufolge, es gehe hier nur um eines von vielen Rechtsmitteln, die ergriffen wurden: Die wirklich gravierenden Vorfälle habe es erst bei der zweiten Durchsuchung im Sommer in Kärnten gegeben, gegen die sich Spar beim UVS Klagenfurt wehrt.
Spar hatte die Ende Jänner begonnene mehrtägige Razzia in der Konzernzentrale als klar rechtswidrig bekämpft, weil sie länger als nötig gedauert habe, die Interessen der Betroffenen nicht größtmöglich gewahrt habe und auch Betriebe einbezogen habe, für die der Durchsuchungsbefehl nicht gegolten habe, heißt es in der Zeitung. ie erste Hausdurchsuchung (ab Ende Jänner) sei zwar überschießend gewesen, doch habe sich die zweite - im August - dann "vollkommen außerhalb des Rechtsrahmens bewegt", erklärte der Handelskonzern. Die BWB wiederum habe angeführt, dass das gesamte Verhalten von Spar darauf angelegt gewesen sei, die Durchsuchung zu behindern und Unterlagen zu versiegeln. Immer wieder habe der Konzern ihre Herausgabe verweigert.
"Die Ermittlungen nehmen weiter ihren Lauf, der Bescheid spricht für sich", kommentierte laut Bericht eine Sprecherin der Kartellbehörde die Zurückweisung der Spar-Beschwerde beim UVS Salzburg. In dem monatelangen Kräftemessen zwischen Spar und BWB hatte der Handelskonzern ja auch Spionagevorwürfe erhoben, der Vorwurf lautete auf Einsatz eines Passwort-Crackers; diese angebliche "Spionagesoftware" soll aber gar nicht funktioniert haben. Außerdem wurde von Spar eine Schadenersatzklage gegen die Republik nach dem Amtshaftungsgesetz eingebracht.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat laut Spar bei einer Hausdurchsuchung verbotene Spionage-Software verwendet. Das Oberlandesgericht Wien, das den Befehl zur Razzia ausgestellt hat, weiß nichts davon.
Die Wettbewerbshüter haben sich zu früh gefreut. Nachdem Rewe wegen Preisabsprachen brav Bußgeld gezahlt hat, erweist sich Spar nun als härterer Brocken.