Ein Machtwechsel ist gegen den Willen Stronachs rechtlich gar nicht möglich.
Wien. Frank Stronach weiß, wie man sich rechtlich absichert. Im Autozulieferer-Konzern Magna war er jahrzehntelang der unumstrittene Chef, obwohl ihm nur ein Prozent der Anteile gehörte. Möglich wurde dies durch eine Zweiklassengesellschaft bei den Aktionären, Stronachs „Klasse A“-Aktien waren 300-mal so viel wert.
Ähnlich die Konstruktion im Team Stronach: In der Bundespartei hat Frank Stronach nur eine handverlesene Anzahl von sechs Mitgliedern zugelassen. Mehr werden einfach nicht aufgenommen – somit gibt es auch keine Parteibasis, die mitbestimmen könnte. Selbst die von Stronach ausgesuchten wenigen Mitglieder würden sich schwertun, gegen ihn zu opponieren, denn sie können vom Vorstand jederzeit ausgeschlossen werden. Und den Dreiervorstand dominiert Stronach – er kann nämlich ein Mitglied, den Finanzreferenten, jederzeit abberufen und neu bestellen. Stronach hat sich übrigens per Statut das Recht ausbedungen, noch zu Lebzeiten einen Nachfolger als Obmann bestimmen zu können.
Mehr Mitglieder haben die Landesparteien – aber die hängen völlig am Gängelband der Bundespartei. Am Beispiel der Statuten der Kärntner Landesorganisation: Die Bundespartei kann die Aufnahme neuer Mitglieder ablehnen, sie kann – wie ja tatsächlich passiert – den Vorstand jederzeit absetzen und einen neuen bestellen. Und die Landespartei kann das auch nicht ändern, der Bund hat bei sämtlichen Beschlüssen ein Vetorecht. Auch in einem anderen Punkt hat sich Stronach übrigens abgesichert: Sollte die Partei aufgelöst werden, sind die Parteispenden – so noch vorhanden – an den Spender zurückzuführen. (maf)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.10.2013)