„Millionärsabgabe“

Hausrat ausgenommen: SPÖ nennt weitere Details ihres Vermögenssteuer-Modells

Eigenheim bis zur „Luxusgrenze“ von 1,5 Millionen.
Eigenheim bis zur „Luxusgrenze“ von 1,5 Millionen.Presse/Fabry
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Die Angaben zum Vermögen sollen stichprobenartig kontrolliert werden.

Die SPÖ hat am Donnerstag in einem Hintergrundgespräch weitere Details zu ihrem neuen Vermögenssteuer-Modell präsentiert. So würde man etwa das Vermögen selbst angeben müssen, geprüft werden würde stichprobenartig. Nicht einbezogen ist Hausrat. Wertvolle Gemälde oder ähnliches würden also nicht unter die „Millionärsabgabe“ fallen. Wofür die erhofften Einnahmen von über fünf Milliarden fließen sollen, will die SPÖ bis zu ihrem Parteitag im November präzisieren.

Dass es eine neue Erbschaftssteuer sowie eine Millionärsabgabe braucht, steht für die SPÖ ohnehin fest. Unterstützung holte sie sich von Jakob Kapeller, Professor an der Uni Linz sowie an der Uni Duisburg-Essen. Er führte aus, dass das reichste Prozent der Bevölkerung in Österreich über zumindest 40 Prozent des Vermögens verfüge. Einnahmen aus der Vermögensabgabe scheinen ihm jedenfalls bis 5,5 Milliarden möglich.

SPÖ: 60.000 Pflegekräfte und Pädagogen könnten finanziert werden

Mit dem Geld könnte man etwa 30.000 Pflegekräfte und ebenso viele Elementarpädagogen zusätzlich einstellen und es bliebe noch etwas für die Senkung der Steuern auf Arbeit über, betonte der geschäftsführende Klubobmann Philip Kucher. Näher ins Detail wollte er nicht gehen. Bis zum Parteitag am 11. November soll klarer sein, was die SPÖ wofür verwenden würde.

Befürchtungen über zu großen Bürokratieaufwand wurden zurückgewiesen. Den könne man zwar gestalten, meinte Kapeller, es gebe aber auch einfache Modelle, eben über Selbstauskünfte. Dies würde dann von den Behörden stichprobenartig geprüft. Dass es gewisse Ausfälle wegen Falschauskünften geben könnte, wurde nicht bestritten.

Was das Vermögen angeht, setzt die SPÖ in erster Linie beim Finanzvermögen (minus Schulden) und Immobilien an. Nur wenn man in einem Gebäude gleich eine ganze wertvolle Kunstgalerie hätte, wäre die anders als sonstiger Hausrat nicht ausgenommen. Ohnehin gilt ja wie schon am Mittwoch geschildert neben dem allgemeinen Freibetrag von einer Million noch eine Ausnahme für das Eigenheim bis zur „Luxusgrenze“ von 1,5 Millionen. Wenn der Wert der Immobilie höher ist, wird der Teil über 1,5 Millionen in die Bemessungsgrundlage einbezogen.

Landwirtschaftliche Betriebe unter 150 Hektar ausgenommen

Bei Unternehmen wird in der Bewertung auf die Ertragslage abgestellt. Basis sind dabei die Gewinne der vergangenen drei Jahre. Ein Betrieb, der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht vermögenssteuerpflichtig werden. Bei der Vermögensbewertung von landwirtschaftlichen Betrieben sind alle unter 150 Hektar ausgenommen. Unter die Millionärsabgabe fallen würden nach SPÖ-Einschätzung rund drei Prozent der Betriebe - das seien aber keine klassischen Bauernhöfe sondern „eher Agrarkonzerne“.

Bei Erbschaften und Schenkungen will die SPÖ im Gegenzug zur neuen Steuer die Grunderwerbssteuer abschaffen. Den Steuerentfall hierfür beziffert man mit 50 Millionen.

Zur Erinnerung: eine Erbschaftssteuer soll zwischen einer und fünf Millionen Euro einen Satz von 25 Prozent aufweisen, von fünf bis zehn Millionen von 30 Prozent, von zehn bis 50 Millionen von 35 Prozent und darüber von 50 Prozent. Ererbte Werte unter einer Million sollen unangetastet bleiben, sofern dieser Betrag innerhalb von 30 Jahren nicht durch Schenkungen und Erbschaften kumulativ überschritten wird.

Bei der Vermögenssteuer beginnt der Steuersatz bei 0,5 und erreicht ab 50 Millionen das Maximum von zwei Prozent.

Scharfe Kritik an den Plänen kam von FPÖ-Chef Herbert Kickl, der in einer Aussendung von „besteuern, belasten, enteignen“ schrieb. Die SPÖ gleite unter Andreas Babler immer tiefer „in den freiheits- und wohlstandsfeindlichen Marxismus“. Mit der FPÖ werde es dagegen keine neuen Steuern, sondern echte Entlastungen geben. (APA)

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