Die Einstellung der Ermittlungen gegen Bundeskanzler Werner Faymann sei „aus der Entfernung nachvollziehbar“, sagt der prominente Strafrechtler Helmut Fuchs.
Wien. Die Einstellung der Ermittlungen gegen Bundeskanzler Werner Faymann in der Inseratenaffäre sorgte am Mittwoch weiter für Diskussionen. Während die FPÖ die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien kritisierte, forderten die Grünen die Offenlegung der Begründung. Das sei die Voraussetzung einer rechtlichen und politischen Beurteilung. Dem will das Justizministerium auch nachkommen – allerdings erst, wenn alle Ermittlungen in der Causa abgeschlossen sind.
Unterstützung erhält die Staatsanwaltschaft Wien jetzt vom renommierten Wiener Strafrechtler Helmut Fuchs. Diese Entscheidung sei „aus der Entfernung betrachtet nachvollziehbar“, sagte Fuchs am Mittwoch auf entsprechende Anfrage der „Presse“. Die Staatsanwaltschaft habe prüfen müssen, ob die Inserate, die angeblich Faymann in seiner damaligen Funktion als Verkehrsminister über die ihm unterstellten Unternehmen ÖBB und Asfinag schalten ließ, den Unternehmen einen „vertretbaren Nutzen“ gebracht hätten. Sei dies der Fall gewesen, so sei der Untreue-Tatbestand auch nicht erfüllt.
„Unerwünschte politische Werbung ist von den Vermögensdelikten im Strafrecht nicht erfasst“, sagt Fuchs. Wenn man das verhindern wolle, müsse man eigene Regeln machen. Auch den Unterschied zu Kärnten – die frühere FPÖ/BZÖ-Führungsriege muss vor Gericht – hält er für nachvollziehbar: Bei der Werbebroschüre des Landes, die eigentlich eine BZÖ-Werbebroschüre war, sei ein vernünftiger Nutzen für das Land Kärnten eben nicht gegeben. Für den Korruptionsexperten und früheren Rechnungshof-Präsidenten Franz Fiedler bleiben in der Causa Faymann aber noch Fragen offen. Auch er fordert eine Veröffentlichung der Begründung der Staatsanwaltschaft. Dass diese keine strafrechtliche Relevanz in den Handlungen des damaligen Verkehrsministers Faymann sieht, sage nichts darüber, ob es nicht politische Verantwortung gebe.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.11.2013)