EU-weit soll der Anteil erneuerbarer Energieträger bis 2020 auf 20 Prozent steigen. Brüssel will Österreich wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie nun zu Strafzahlungen verdonnern.
Die EU-Kommission klagt Österreich wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie zu Erneuerbaren Energien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Brüsseler Behörde schlug zugleich Strafzahlungen in Höhe von täglich 40.512,00 Euro für Österreich vor. Sollte das EU-Gericht im Sinne der Kommission entscheiden, müssten die Bußgelder vom Tag des Urteils bis zur Umsetzung der Richtlinie gezahlt werden.
Die Höhe der Bußgelder müssen im Fall einer Verurteilung Österreichs letztlich die EU-Richter festsetzen. Die Richtlinie hätte von den EU-Staaten bis 5. Dezember 2010 umgesetzt werden müssen. Mit ihr will die EU sicherstellen, dass der Anteil erneuerbarer Energieträger EU-weit bis 2020 auf 20 Prozent ausgebaut wird.
Die EU-Kommission zählt eine Reihe von Mängeln auf - unter anderem beim Netzzugang. Konkret geht es um den Artikel 16 der Erneuerbaren-Richtlinie, erklärt Marlene Holzner, Sprecherin des zuständigen EU-Energiekommissars Günther Oettinger. Diese sieht vor, dass die Erzeuger von Erneuerbarer Energie prioritären Zugang zum Stromnetz haben. Es müssten klare Regeln festgelegt werden zum Zugang und zu den anfallenden Kosten. Die Produzenten müssen demnach auch Informationen zur Kostenschätzung, zum Zugang und zur Kapazität bekommen.
Nachhaltigkeitskriterien für Biosprit
Darüber hinaus geht es in dem EU-Verfahren auch um die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und entsprechende Kontrollsysteme. Die EU-Kommission kritisiert nach Angaben der Sprecherin, dass in Österreich nicht alle gesetzlichen Bestimmungen ein solches System sicherstellen würden. Bei der Anrechnung von Biokraftstoffen muss etwa überprüft werden, dass bei der Herstellung kein Wald abgeholzt wurde. Die Überprüfung im Namen der EU kann durch private Umweltschutzorganisationen erfolgen.
Die Umsetzung der entsprechenden Gesetze ist in Österreich zum Teil Sache der Bundesländer. Bis zum 6. November habe Österreich zwar eine höhe Anzahl von Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Richtlinien notifiziert, sagte Marlene Holzner, die Sprecherin des zuständigen EU-Energiekommissars Günther Oettinger. Die Umsetzung sei aber nur teilweise erfolgt. Welche Bundesländer säumig sind, konnte die Sprecherin nicht sagen.
(APA)