Nachlass

Falscher Vater und kein Kontakt: Kind erbt trotzdem

Die Tochter habe nun trotzdem ein Recht auf den vollen Pflichtteil, wie der Oberste Gerichtshof (im Bild dessen Sitz, der Wiener Justizpalast) nun entschied.
Die Tochter habe nun trotzdem ein Recht auf den vollen Pflichtteil, wie der Oberste Gerichtshof (im Bild dessen Sitz, der Wiener Justizpalast) nun entschied.Gilbert Novy /picturedesk.com
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Eine Frau erhält den vollen Pflichtteil, obwohl sie weder die leibliche Tochter des Verstorbenen ist, noch mit ihm Umgang hatte.

Wenn eine verheiratete Frau ein Kind bekommt, gilt ihr Ehemann automatisch als Vater. Hat er Zweifel an seiner Vaterschaft, so muss er selbst tätig werden. Doch das machte ein Mann im Jahr 1962 nicht, als seine Frau ihr drittes Kind gebar. Stattdessen kam es ein Jahr nach der Geburt dieser Tochter zur Scheidung der Ehe – und zwar wegen Alleinverschulden des Mannes. Tatsächlich hatte aber die Ehefrau das dritte Kind mit einem anderen gezeugt. Der Ehemann hatte dies bei der Scheidung zwar schon vermutet, aber selbst danach keine juristische Schritte unternommen, sodass er der rechtliche Vater blieb.

Doch Kontakt zur Tochter pflegte der Mann bereits seit der Scheidung so gut wie keinen mehr. Nur 1974 sah man sich einmal. Als der Vater 2019 starb, stellte sich die Frage, inwieweit die Tochter sein Vermögen erbt. Schließlich ist sie erstens nicht sein leibliches Kind. Und zweitens gibt es einen Paragrafen, der den Pflichtteil für ein Kind halbiert, wenn der Vater vor seinem Tod über einen längeren Zeitraum keinen Kontakt mehr mit dem Kind hatte. Doch die Tochter habe nun trotzdem ein Recht auf den vollen Pflichtteil, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nun entschied. Und dabei sollte die sogenannte Lex Udo Jürgens eine entscheidende Rolle spielen.

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