Heinz Sundt habe den Verkaufspreis für die Immobilie am Schillerplatz selbst vorgegeben, so die Ex-Telekom-Juristin. Bisher haben die Angeklagten stets auf einen erkrankten Prokuristen verwiesen.
Im Untreue-Prozess rund im die Wiener Innenstadtimmobilie Schillerplatz 4 haben die Angeklagten stets auf einen erkrankten Ex-Telekom-Prokuristen verwiesen. Durch eine ehemalige Juristin der Telekom Austria kam es am Dienstag zu einer Kehrtwendung. Dabei hat Zeugin bei ihrer Einvernahme Ex-Telekom-General Heinz Sundt und einen ebenfalls angeklagten Architekten schwer belastet. Demnach habe Sundt den Verkaufspreis fix vorgegeben - und der Architekt mehrfach minderwertige Verkehrswertgutachten erstellt.
Dass Sundt den Preis vorgegeben habe, sei ihre Erkenntnis aus einem Gespräch mit der angeklagten Telekom-Immomanagerin Birgit Wagner, so die Zeugin. Diese habe ungewöhnlich emotional gemeint, dass Sundt ohne Einbindung den Preis vorgegeben habe. Die Zeugin habe daraus geschlossen, dass Sundt die Immobilie zu günstig verkauft habe.
Ex-Telekom-General Heinz Sundt hatte bei seiner Einvernahme in der Vorwoche permanent auf einen damaligen Prokuristen verwiesen, der für die Abwicklung des Verkaufes zuständig gewesen sei und auf den er sich verlassen habe.
Nachverhandlungen nicht erwünscht
Ihr Vorschlag an Wagner nachzuverhandeln, sei von dieser mit der Antwort quittiert worden, dass hier nicht nachverhandelt werden dürfe. Auf Nachfrage von Richterin Claudia Moravec-Loidolt sagte die Juristin, dass der Name von Sundt in diesem Gespräch mit Wagner mehrmals gefallen sei.
Außerdem sagte die ehemalige Telekom-Juristin aus, dass sich der normalerweise für die Vertragsunterzeichnungen verantwortliche Prokurist geweigert habe, den Kaufvertrag zu unterschreiben. Der Prokurist habe gemeint, diesen "Blödsinn" solle Sundt gefälligst selbst unterschreiben.
Zu den Verkehrswertgutachten des angeklagten Architekten meinte die Juristen, dessen Gutachten seien oft mangelhaft gewesen. So seien Wertminderungen durch den Denkmalschutz festgestellt worden, obwohl gar kein Denkmalschutz vorgelegen sei. Oder Begehungen angeführt worden, die nicht stattgefunden hätten.
Zeugin: "Einiges sei ungewöhnlich gelaufen"
Zur Frage, warum die Telekom beim Verkauf des Schillerplatz-Objektes an den damaligen ÖBB-Chef Martin Huber und dessen Ehefrau kein Verkehrswertgutachten einholte, meinte die Juristin im Zeugenstand, dass bei Großprojekten vergleichbar mit dem Schillerplatz im Regelfall Gutachten eingeholt wurden.
Die Zeugin hielt mehrfach fest, dass ihrer Meinung nach bei dem Objekt Schillerplatz einiges "ungewöhnlich" gelaufen sei. So seien von der Telekom in den Vertrag Sonderregeln rein reklamiert worden, die hart an der Grenze des gesetzlich erlaubt gewesenen waren. Sie habe daher befürchtet, dass die Käufer der Eigentumswohnungen diese einklagen könnten.
(APA)