Strafantrag gegen Rzeszut?

Johann Rzeszut
Johann RzeszutMichaela Bruckberger
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Die Justiz prüft den Falschaussagevorwurf. Der frühere OGH-Präsident Johann Rzeszut war in Verdacht geraten, bei einer Einvernahme falsch ausgesagt zu haben.

Wien/Linz. Schon seit etlichen Monaten liegt ein nicht alltäglicher Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Linz zur Erledigung im Justizministerium. Es geht um den Entführungsfall Natascha Kampusch. Der frühere OGH-Präsident Johann Rzeszut, einst Mitglied einer in dem Fall eingesetzten Evaluierungskommission, war in Verdacht geraten, bei einer Einvernahme falsch ausgesagt zu haben. Die Anklage wolle laut der Zeitschrift „Falter“ einen Strafantrag gegen Rzeszut einbringen. In der Staatsanwaltschaft Linz heißt es, man warte noch ab, wie das Justizressort entscheidet.

Gegenstand der Befragung des ehemaligen Höchstrichters waren die eigentümlichen Aktivitäten eines niederösterreichischen Polizisten. Dieser hatte 2012, wie berichtet, in einer niederösterreichischen Volksschule auf eigene Faust „Ermittlungen“ in der Causa Kampusch durchgeführt. Rzeszut hatte mit diesem Mann telefonischen Kontakt. Die Aussage des ehemaligen Topjuristen über den Umfang dieses Kontakts könnte – nach Meinung der Linzer Anklagebehörde – nicht den Tatsachen entsprochen haben. Ob es je zu einem Prozess kommt, ist offen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (m.s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2014)

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