Können US-Unternehmen durch das Freihandelsabkommen die Wasserversorgung übernehmen?
Wien. Ein Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) mit den USA würde US-Firmen die Möglichkeit bieten, in Europa an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Umgekehrt könnten sich EU-Firmen auch in den USA bewerben. Dies würde den Wettbewerb bei solchen Großaufträgen verstärken und zu günstigeren Preisen beitragen.
Politische Gruppen vom linken und rechten Rand warnen wegen der Öffnung dieses Markts seit Monaten vor einer Unterwanderung der öffentlichen Dienstleistungen – wie etwa der Wasserversorgung – durch US-Investoren. Die EU-Kommission betont zwar, dass die sogenannte Daseinsvorsorge durch das Abkommen „nicht angetastet“ werde. Gleichzeitig weist sie in einem Papier aber auf die „riesigen Chancen“ für EU-Unternehmen hin, die in den Bereichen Energie, Transport oder Wasserwirtschaft tätig seien. Ein Widerspruch, der ihr als Doppelbödigkeit angelastet wird. Denn ein Freihandelsabkommen hätte zur Folge, dass US-Unternehmen in der EU dieselben Chancen und Rechte wie EU-Firmen eingeräumt werden müssten.
Schon wie in der Debatte über die Liberalisierung der Wasserversorgung innerhalb der EU klargestellt wurde, kann jedoch auch durch dieses Abkommen keine Gemeinde gezwungen werden, ihre Wasserversorgung, die Müllabfuhr oder die Abwasserentsorgung zu privatisieren. Es geht nur um Gleichberechtigung für den Fall einer Privatisierung. (wb)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.01.2014)