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Podiumsdiskussion

Die Causa Wirkstoffverschreibung und der erweiterte Notfallparagraf

Seit Jahren wird die sogenannte Wirkstoffverschreibung als Reformelement in Diskussion gebracht. Eine Wirkstoffverschreibung würde bedeuten, dass Ärzte kein bestimmtes Medikament mehr verschreiben, sondern nur noch den Wirkstoff. Apotheker dürften dann auf andere Präparate mit dem gleichen Hauptwirkstoff ausweichen, sprich auf Generika. Diese Regelung soll laut ihren Befürwortern, darunter Gesundheitsminister Johannes Rauch, helfen, die Probleme der Medikamentenengpässe zu lindern und Arzneimittel günstiger machen.

Bei Ärzte-, Apotheker- und Industrievertretern stößt die Idee allerdings auf wenig Gegenliebe. Argumentiert wird, dass in Österreich schon jetzt ein enorm hoher Druck auf die Preise besteht, speziell bei Generika. Eine Wirkstoffverschreibung würde diesen Druck weiter erhöhen, weil die Apotheken jeweils nur jenes wirkstoffgleiche Medikament abgeben dürfen, das gerade den niedrigsten Preis hat. Die Folge wäre eine Reduktion des Arzneimittelschatzes und damit eine zusätzliche Gefährdung der Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln.

„Eine Wirkstoffverschreibung ist zur Lösung der Situation nicht entscheidend“, bringt man es beim Apothekerverband auf den Punkt. Wichtig wäre hingegen eine Legalisierung der schon jetzt gelebten Praxis des „erweiterten Notfallparagrafens“. Dieser erlaubt Apotheken die Abgabe von Arzneimitteln auch dann, wenn kein Arzt/Rezept verfügbar ist. Er gibt den Apotheken mehr Handlungsspielraum, um bei Lieferengpässen alternative Medikamente ausgeben zu können. Über die dafür nötige pharmazeutische Expertise verfügen die Apotheker zweifellos.


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