Gericht

Prozess um Terroranschlag in Wien muss möglicherweise teilweise wiederholt werden

Am 2. November 2020 tötete ein islamistischer Attentäter in der Wiener Innenstadt vier Menschen.
Am 2. November 2020 tötete ein islamistischer Attentäter in der Wiener Innenstadt vier Menschen.APA / Helmut Fohringer
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Der Prozess endete mit lebenslangen Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährigen Haftstrafen für zwei weitere Männer. Sie legten daraufhin Nichtigkeitsbeschwerden ein. Diesen könnten zum Teil stattgegeben werden. Der Kern der Anklage ist von der Wiederholung aber nicht betroffen.

Der Prozess gegen mehrere mutmaßliche Unterstützer des Wien-Attentäters ging Anfang Februar 2023 im Wiener Landesgericht mit lebenslangen Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährigen Haftstrafen für zwei weitere Männer zu Ende. Nun muss er möglicherweise in Teilen wiederholt werden. Das legt jedenfalls ein Croquis (eine Art Gutachten) der Generalprokuratur nahe, zu deren Aufgaben die Erstattung von Stellungnahmen zu Nichtigkeitsbeschwerden zählt.

Die Generalprokuratur kam bei der Prüfung der von den erstinstanzlich verurteilten Männern eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden zum Schluss, dass einem Rechtsmittel teilweise Berechtigung zukommt. Das teilte der Sprecher der Generalprokurator, Martin Ulrich, am Freitag mit. Wie Generalanwalt Ulrich betonte, sei davon der Kern der Anklage - die Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord - nicht betroffen. Es geht um die Tatbestände der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation, zu denen das schriftliche Urteil einerseits Feststellungsmängel enthalte bzw. den Geschworenen eine möglicherweise irreführende Rechtsbelehrung erteilt wurde, sagte Ulrich.

Prozesstag noch offen

Wann der Oberste Gerichtshof (OGH), bei dem das Rechtsmittelverfahren seit Mitte April anhängig ist, über die Nichtigkeitsbeschwerden entscheidet, ist noch offen. Gerichtstag wurde dafür noch keiner anberaumt, hieß es seitens des Höchstgerichts zuletzt. Der OGH ist nicht an die Stellungnahme der Generalprokuratur gebunden, im Regelfall werden die Croquis aber beachtet, da sie von ausgewiesenen Expertinnen und Experten erstellt werden.

Falls sich der OGH der Rechtsansicht der Generalprokuratur anschließen sollte, wären die Ersturteile hinsichtlich der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation in diesem Umfang bei insgesamt fünf Angeklagten aufzuheben. Die Verhandlung müsste neu durchgeführt werden. Sie beschränkte sich allerdings nur auf die Fragen, ob die Männer Teil einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation waren bzw. eine terroristische Vereinigung sowie eine kriminelle Organisation vorlag.

Nicht mehr verfahrensgegenständlich wären dagegen die Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord und Vergehen nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz - die dazu getroffenen erstgerichtlichen Feststellungen sind nach Ansicht der Generalprokuratur nicht mit Nichtigkeit behaftet. Die Nichtigkeitsbeschwerden dazu wären also abzuweisen. (APA)

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