Amtmissbrauch

Ermittlungen gegen Kärntens Vize-Landeshauptmann Gruber wegen Wolfsverordnung

Die Kärntner Wolfsverordnung widerspreche EU-Recht, heißt es seitens des Vereins gegen Tierfabriken.
Die Kärntner Wolfsverordnung widerspreche EU-Recht, heißt es seitens des Vereins gegen Tierfabriken.IMAGO/Martin Wagner
  • Drucken

Staatsanwaltschaft ermittelt nach einer Anzeige des Vereins gegen Tierfabriken wegen Amtsmissbrauch. Gruber will sich davon nicht einschüchtern lassen.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat nach einer Anzeige des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) ein Ermittlungsverfahren gegen Kärntens Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) und unbekannte Täter eingeleitet. Der Verdacht lautet auf Amtsmissbrauch. Behördensprecher Markus Kitz bestätigte am Donnerstag einen Bericht der „Kleinen Zeitung“. Es geht um die Kärntner Wolfsverordnung, die nach Ansicht der Tierschützer geltendem EU-Recht widerspricht.

Die Staatsanwaltschaft habe bei der Landesamtsdirektion eine Stellungnahme angefordert, erklärte Kitz. Man wolle Auskünfte zum Entstehungsprozess der Verordnung und eine Einschätzung der Landesamtsdirektion über ihre Übereinstimmung mit geltendem EU-Recht. Eine Antwort sei noch ausständig.

Gruber will sich nicht einschüchtern lassen

Gruber weist die Vorwürfe zurück und will sich „von solchen Anzeigen“ nicht einschüchtern lassen, wie er schriftlich mitteilen ließ. „Ich kämpfe weiterhin dafür, rasch gegen Problem- und Risikowölfe eingreifen zu können, um Bevölkerung und Landwirtschaft zu schützen.“

Der VGT hat - so die Ankündigung Ende Juli - nicht nur Gruber, sondern auch die zuständigen Landesregierungsmitglieder aus Tirol und Salzburg angezeigt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg erklärte am Donnerstag, der VGT habe eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, die derzeit auf einen Anfangsverdacht geprüft werde. „Folglich behängt derzeit kein Ermittlungsverfahren“, hieß es. In Tirol stellte sich die Situation gleich dar. Laut Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr wurde eine Anzeige eingebracht. Ob ein Ermittlungsverfahren eingebracht wird, war ebenfalls noch unklar, sagte er.

Eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Kärnten gegen die Kärntner Wolfsverordnung wurde im August zurückgewiesen. Für die inhaltliche Prüfung einer Verordnung und deren Aufhebung sei das Gericht nicht zuständig. Die Prüfung von Verordnungen komme ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof zu. Dort liegt derzeit keine Beschwerde vor, sagte eine Sprecherin. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.