Porträt

Natalie Harsdorf-Borsch: Erste Frau an der Spitze der BWB

Die neue Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Natalie Harsdorf-Borsch.
Die neue Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Natalie Harsdorf-Borsch. IMAGO/Martin Juen
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Natalie Harsdorf-Borsch war lang interimistische Leiterin der BWB. Nun hat sie es als erste Frau an die Spitze der Behörde geschafft.

Jetzt ist es also fix: Natalie Harsdorf-Borsch wird Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Seit rund zwei Jahren, seit dem Abgang des langjährigen BWB-Chefs Theodor Thanner, leitet sie die Behörde interimistisch. Die Bundesregierung hat sich nun darauf geeinigt, sie dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorzuschlagen. 

Dieser Einigung waren einige Querelen vorangegangen. Bei der Auswahl durch eine Begutachtungskommission hatte sich bekanntlich ein anderer Kandidat knapp gegen Harsdorf-Borsch durchgesetzt. Bei all dem Hickhack stand aber eines nie zur Diskussion: ihre fachliche Eignung für den Job. Dass sie diesen von der Pike auf gelernt hat, lässt sich schlicht nicht abstreiten.

Seit 2009 war Harsdorf-Borsch Referentin in der BWB, unter anderem im Lebensmittelbereich. Von da an war sie mit kartellrechtlichen Ermittlungen, Verfahren vor österreichischen und europäischen Gerichten und Aufgaben im Rahmen der internationalen Behördenkooperation betraut. Seit Jänner 2014 war sie stellvertretende Leiterin der Geschäftsstelle, seit August 2017 auch Leiterin der Rechtsabteilung. Mit Mai 2021 wurde Harsdorf-Borsch zur Geschäftsstellenleiterin und stellvertretenden Generaldirektorin der BWB ernannt – als erste Frau, die es überhaupt in eine Führungsrolle bei dieser Behörde schaffte. Davon hatte sie auch die Geschäftsstelle bereits über ein Jahr lang interimistisch geleitet. Das scheint wohl ein Spezifikum ihrer Karriere zu sein.

„Herausragende Leistungen in kurzer Zeit“

Aber das ist nicht alles: Am Gericht der Europäischen Union und am Institut für Europarecht in Wien war Harsdorf-Borsch ebenfalls tätig. Sie ist auch Autorin zahlreicher kartellrechtlicher Publikationen. Als erste Frau im öffentlichen Dienst erhielt sie zudem den Award „Juristin des Jahres 2021“. Die Jury begründete das unter anderem damit, dass sie an der Behördenspitze der BWB bereits in kurzer Zeit herausragende Leistungen vorzuweisen habe, etwa bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und dem Ausbau der IT-Forensik, aber auch mit ihrem Wirken im Kartellrechtsvollzug und im internationalen Bereich.

In ihrer Zeit bei der BWB hat Harsdorf-Borsch über 70 Hausdurchsuchungen geleitet. Federführend tätig war sie unter anderem in Sachen Lebensmittelkartell – Stichwort Rewe, Spar etc. – Spediteurskartell und Zuckerkartell. In den Causen Spediteure, Zucker und Donauchemie hat sie vor dem EuGH plädiert. Seit 2018 ist sie zudem gewählte Koordinatorin des OECD Competition Committee mit der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD). Seither ist Österreich erstmals auch im Competition Bureau der OECD vertreten. 

Harsdorf-Borsch selbst sieht den Fokus freilich nicht nur im Rechtsvollzug: Ein besonderes Anliegen sei es ihr auch, die Spielregeln in allgemein verständlicher Form publik zu machen und dadurch präventiv zu wirken, betont sie immer wieder. Auch in diesem Bereich erlangte die österreichische Behörde durchaus schon internationale Anerkennung – so wurde der BWB-Leitfaden zu Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 vom Kartellrechtsfachmagazin „Concurrences“ zum Siegerprojekt der Kategorie „Most Innovative Antitrust Soft Law“ gekürt.

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