Coronahilfen

Mehr Staat, weniger privat: VfGH zerpflückt Cofag-Konstruktion

Die Aufgabenübertragung auf die Cofag war laut den Höchstrichtern unsachlich.
Die Aufgabenübertragung auf die Cofag war laut den Höchstrichtern unsachlich. APA / Comyan / Hans Punz
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Beauftragung der Covid-Finanzierungsagentur war unzulässig, Entscheidung des Höchstgerichts hat über den Anlassfall Bedeutung.

Wien. Lang war gestritten worden, nun sprach der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Machtwort: Die Aufgabenübertragung auf die Covid-19-Finanzierungsagentur (Cofag) war verfassungswidrig.

Die Cofag wurde nach dem Ausbruch der Coronapandemie im März 2020 über Auftrag des Finanzministers als GmbH gegründet. Als Tochter der Abbau­management­gesellschaft des Bun­des (Abbag) verwaltete sie 19 Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfsfonds. Damit unterstützte Türkis-Grün Unternehmen etwa mit dem Fixkostenzuschuss und dem Ausfallsbonus. Doch kann der Staat diese Tätigkeit durch eine GmbH durchführen lassen? Oder müsste er das selbst mithilfe der staatlichen Behörden besorgen?

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