Beauftragung der Covid-Finanzierungsagentur war unzulässig, Entscheidung des Höchstgerichts hat über den Anlassfall Bedeutung.
Wien. Lang war gestritten worden, nun sprach der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Machtwort: Die Aufgabenübertragung auf die Covid-19-Finanzierungsagentur (Cofag) war verfassungswidrig.
Die Cofag wurde nach dem Ausbruch der Coronapandemie im März 2020 über Auftrag des Finanzministers als GmbH gegründet. Als Tochter der Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (Abbag) verwaltete sie 19 Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfsfonds. Damit unterstützte Türkis-Grün Unternehmen etwa mit dem Fixkostenzuschuss und dem Ausfallsbonus. Doch kann der Staat diese Tätigkeit durch eine GmbH durchführen lassen? Oder müsste er das selbst mithilfe der staatlichen Behörden besorgen?