Arbeitskampf

Unklare Haftung bei Folgeschäden durch Streiks

Hochöfen kann man nicht einfach aus- und einschalten. Sie blieben während des Streiks bei der Voest in Betrieb.
Hochöfen kann man nicht einfach aus- und einschalten. Sie blieben während des Streiks bei der Voest in Betrieb. APA/Hans Klaus Techt
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Geschäftseinbußen infolge von Streiks müssen Unternehmen hinnehmen. Aber gilt das auch für nachhaltige Schäden?

Wien. Längere Streiks sind in Österreich – zum Glück – alles andere als Routine. Daher sind auch viele Rechtsfragen rund um den Arbeitskampf ungeklärt. Wie schon berichtet, liegt das auch daran, dass es hierzulande kein Streikorganisationsrecht gibt. Und ebenso kaum einschlägige Judikatur.

Dass es ein materielles Recht zu streiken gibt, das sich aus den Grundrechten ableitet, ist indes weitgehend unbestritten. Das bedeutet auch: Unternehmen müssen den durch einen legitimen Streik entstehenden Geschäftsausfall grundsätzlich hinnehmen. Aber wo liegt die Grenze, sollten darüber hinausgehende Schäden entstehen? An welchem Punkt kann das kippen und womöglich ein Haftungsrisiko für die Arbeitnehmerseite entstehen?

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