Strengere Regeln

Neues Hundehaltegesetz in Oberösterreich sieht Unterscheidung in klein und groß vor

Auffällige Hunde müssen der Novelle zufolge mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.
Auffällige Hunde müssen der Novelle zufolge mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.IMAGO/imageBROKER/G. Lacz
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Für die Haltung von Hunden mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht über 20 Kilogramm sollen strengere Regeln gelten. Eine Liste mit gefährlichen Rassen gibt es nicht.

Eine tödliche Hundeattacke vor rund zwei Monaten in Oberösterreich war Anlass für eine Novelle des Hundehaltegesetzes in dem Bundesland. Deren Kernpunkt ist eine Differenzierung zwischen kleinen und großen Hunden. Tierschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ) stellte sie nach ersten Ergebnissen einer Arbeitsgruppe vor. Eine Liste für gefährliche Rassen findet sich nicht im Vorschlag.

Konkret gibt es eine 40/20-Regelung. Sie sieht strengere Regeln für die Haltung von Hunden mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht über 20 Kilogramm als kleinerer Artgenossen vor. Das sei von allen Parteien positiv aufgenommen worden, so Lindner in einer Presseaussendung am Mittwoch. Ein sechsstündiger Sachkundenachweis soll für alle Hundehalterinnen und -halter gelten.

Mehr Handhabe für Gemeinden

Die Kriterien, um eine Auffälligkeit bei Hunden festzustellen, sollen geschärft und erweitert werden. Das bedeute mehr Handhabe für die Gemeinden, die das Hundehaltegesetz vollziehen. Nachgeschärft werde auch bei den Ausbildungserfordernissen und Haltungsvorgaben für auffällige Hunde. Diese seien - neben einer umfassenden Begleithundeprüfung - zukünftig ausschließlich mit Maulkorb und Leine zu führen. Ein verbesserter Datenaustausch zwischen den Gemeinden komplettiere den Vorschlag. Die zweite Sitzung des Unterausschusses findet im Jänner 2024 statt. Eine Regierungsvorlage für ein oberösterreichisches Hundehaltegesetz 2024 ist im ersten Quartal des kommenden Jahres geplant.

Die ÖVP fordert eine klare Unterscheidung innerhalb der Gruppe größerer Hunde. „Gefährliche Hunderassen wie Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Pit Bull Terrier und Tosa Inu und ihre Einkreuzungen sind nicht umsonst bereits konkreter Gegenstand gesetzlicher Regelungen in den österreichischen Bundesländern Wien, Niederösterreich und Vorarlberg“, so Klubobmann Christian Dörfel. Eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für diese Rassen „wird aus fachlicher Sicht des Tierschutzes kritisch gesehen“, äußerte sich Lindner dazu. Er will zulassen, dass die vermutete Auffälligkeit durch eine verhaltensmedizinische Evaluierung bzw. eine Ausbildung des Hundes widerlegt werden kann.

Neue Regelung „genau unter die Lupe nehmen“

Die FPÖ will dem Vorschlag, mehrere Kriterien wie Größe und Gewicht zu kombinieren, eine Chance geben. Klubobmann Herwig Mahr sprach sich dafür aus, „die neue gesetzliche Regelung auf Basis der künftigen Entwicklung inklusive Bissstatistik nach zwei Jahren genau unter die Lupe zu nehmen. Damit sollen sowohl die Sicherheit der Bürger als auch die Interessen der Hundehalter bestmöglich gewahrt werden“.

Die Neos befürworten einen strengeren Vollzug, was die Leinen- oder Maulkorbpflicht betrifft, „damit ein neues Gesetz nicht zahnlos ist. Der, Ansatz Gesetze rein rassenabhängig zu gestalten, ist überholt. Die Regelung, die jetzt in Oberösterreich angedacht ist, entspricht unseren Vorstellungen, muss aber bundesweit einheitlich kommen“, appellierten die Klubobfrau Julia Bammer und Katharina Werner, Tierschutzsprecherin im Parlament, „gerade an die SPÖ, unseren Antrag im Nationalrat zu unterstützen“. (APA)

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