Prozess

Zweijährige Nachbarin missbraucht: Mann zu 22 Monaten Haft verurteilt

Der Mann muss sich auf dem Wiener Straflandesgericht verantworten.
Der Mann muss sich auf dem Wiener Straflandesgericht verantworten.CHROMORANGE / Weingartner via www.imago-images.de
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Der 60-Jährige war zu Besuch, als es zu dem sexuellen Übergriff gekommen sein soll. Das Kind hatte keine Windel mehr an und sichtbare Verletzungen. Der Mann gibt an, sich nicht erinnern zu können.

Ein 60-Jähriger ist am Freitag am Wiener Straflandesgericht wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann soll sich im Zuge eines Besuchs am Kind seiner Nachbarin vergangen haben. Er zeigte sich nicht geständig und erbat Gedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Die vorgeworfene Tat soll sich im Juli dieses Jahres in einem Gemeindebau abgespielt haben, als die Mutter nur für wenige Minuten Essen in der Küche zubereitet hatte. Als die 26-Jährige wieder ins Wohnzimmer kam, hatte die damals zweieinhalbjährige Tochter keine Windel an und sichtbare Verletzungen. Auf ihre Nachfrage habe ihr Nachbar gemeint, „er hätte nichts gemacht“.

„Aua“ gemacht

Geistesgegenwärtig schnappte die Frau ihr Kind, zog den Schlüssel der Wohnungstüre ab, damit der 60-Jährige nicht flüchten kann, sperrte sich im Bad ein und betätigte den Notruf. Die Polizei brach die Wohnungstüre auf und nahm den Mann fest, der seitdem in Untersuchungshaft sitzt. Bei der ersten Einvernahme soll die Kleine gesagt haben, der Nachbar habe ihr „Aua“ gemacht. Eine später versuchte kontradiktorische Einvernahme scheiterte jedoch am jungen Alter des Mädchens.

Der Angeklagte hatte jede Schuld von sich gewiesen. Zudem berief sich der Unbescholtene auf Erinnerungslücken, da er mit 1,8 Promille nicht unwesentlich alkoholisiert gewesen sei und erstmals einen Joint geraucht habe.

Verteidiger Wolfgang Haas gestand ein, dass zwar einiges gegen seinen Mandanten spricht. Er wies aber auch auf entsprechende Zweifel an dessen Schuld hin, da etwa keine DNA-Spuren des Mannes an dem Opfer entdeckt wurden. Zudem wurde von ihm eine mögliche Selbstverletzung des Kindes beim Spielen angesprochen.

Richter Christoph Bauer wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass diese Variante von der Gutachterin als sehr unwahrscheinlich bezeichnet worden war. „Wenn man alle Fakten auf den Tisch legt, kommt man zu dem Bild, dass Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Hand an das Kind gelegt haben.“ Die 22 Monate Haft wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger sei tat- und schuldangemessen. (APA)

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