Ministerien schreiben oft Gesetze, die als Initiativanträge von den Parlamentsklubs der Koalition eingebracht werden. Das könnte unerlaubte Parteienfinanzierung sein.
Wien. Gesetze werden im Normalfall von der Regierung in das Parlament eingebracht und nach Begutachtung von den Regierungsfraktionen beschlossen. Es gibt aber auch Ausnahmen: Gesetze, die per Initiativantrag von einer oder beiden Koalitionsparteien eingebracht werden. Diese Praxis hat für die Koalition Vorteile, wenn es schnell gehen muss: Man erspart sich den Umweg über den Ministerrat und auch die Begutachtungsphase – also die Möglichkeit für Interessenverbände, vorab Stellung zu nehmen und Einwände zu formulieren.