Pensionen

Nationalrat trifft Beschlüsse zu Gesundheitsreform, längerem Arbeiten und Kindergeld

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne)
Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) APA / APA / Eva Manhart
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Der Bonus für Menschen, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten, wird von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht und kann maximal drei Jahre lang bezogen werden. Die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld wird ab 2024 erhöht.

Die Gesundheitsreform ist am Mittwoch im Nationalrat abgesegnet worden. Damit sollen der niedergelassene Bereich gestärkt, Spitäler entlastet und digitale Angebote ausgebaut werden. Die Grundmotivation für die Reform sei gewesen, die Situation der Patientinnen und Patienten zu verbessern, meinte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). In der gemeinsam mit dem Finanzausgleich paktierten Gesundheitsreform bekennt man sich zu einer überregionalen und sektorenübergreifenden Planung und Steuerung sowie zur Sicherstellung einer gesamthaften Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens. Alleine für den niedergelassenen Bereich sind bis 2028 jährlich 300 Millionen Euro vorgesehen, für den spitalsambulanten Bereich 2024 550 Millionen Euro. Letzterer Betrag erhöht sich schrittweise, bis 2028 ergibt sich eine Summe von rund drei Milliarden.

Erleichtert werden soll die Gründung von Primärversorgungseinheiten, Gruppenpraxen und Ambulanzen. Bisherige Einspruchsmöglichkeiten der Ärztekammer etwa gegen neue Kassenstellen oder Ambulatorien der Sozialversicherungsträger entfallen. Diese hätten zu endlosen Verzögerungen geführt, so Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer. Die Gesundheitsberatung 1450 soll ausgebaut, eine verpflichtende Diagnosecodierung im niedergelassenen Bereich eingeführt werden. Wahlärzte werden mit 2026 zur Teilnahme an E-Card-System und Elga verpflichtet.

Mit der Gesundheitsreform war der erste Tag der letzten Plenarwoche im Kalenderjahr gestartet. In einer „Aktuellen Stunde“ zum Auftakt hatte sich die Opposition bereits geschlossen skeptisch gezeigt. Der geschäftsführende Klubchef der SPÖ Philip Kucher vermisste etwa ausreichende Mittel, sowohl im Gesundheits- wie im Pflegesektor. Bei der Reform der Kassen sei eine Patientenmilliarde versprochen worden, die gebe es bis heute nicht, noch immer würde man etwa nach Kinderärzten suchen müssen. Die SPÖ fordert eine Facharzt-Garantie innerhalb von 14 Tagen. Die gesamte Reform wurde mit den Stimmen der Regierung beschlossen, bei einigen Punkten stimmte jedoch auch die SPÖ mit.

Anlass für Kritik bot auch das Bewertungsboard für ausgewählte Arzneispezialitäten. Er befürchte, dass auf Kosten der Patienten gespart werden, die für Medikamente wohl den Rechtsweg beschreiten müssten, merkte etwa Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker an. Rauch rückte zur Verteidigung aus. Derzeit müssten Spitäler mit Pharmafirmen intransparente Abkommen abschließen, um diese Medikamente zu bekommen. Mit dem Board werde Transparenz geschaffen. Der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak meinte, dass viel Geld an Länder und damit in Spitäler fließe, obwohl die Regierung Patienten doch eigentlich vom ambulanten in den niedergelassenen Bereich leiten wolle. Die Reform sei ein „Griff ins Klo“.

Anreize für längeres Arbeiten gesetzt

Der Nationalrat hat am Mittwoch zudem Anreize für längeres Arbeiten gesetzt. Mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen wurde damit etwa ein höherer Pensionszuschlag für jene Menschen, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten. Das würde auch zunehmend gewünscht werden, zeigte sich Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) überzeugt.

Dieser jährliche Bonus wird von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht und kann maximal drei Jahre lang bezogen werden. Der Bund wird - vorerst für zwei Jahre befristet - außerdem einen Teil der Pensionsbeiträge von Beschäftigten übernehmen, die neben der Pension erwerbstätig sind. Sie müssen nur für jenen Teil des Zuverdienstes Pensionsbeiträge leisten, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze liegt - 2024 sind das voraussichtlich rund 1.037 Euro. Es werde ein Schritt gesetzt, um die Übergangsphase vom Erwerbs- ins Pensionsleben flexibler zu gestalten, meinte Rauch.

Eine Toleranzgrenze beim erlaubten Zuverdienst wird für Personen eingeführt, die eine Korridor- bzw. Schwerarbeitspension beziehen. Wird die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nur geringfügig überschritten, soll das nicht mehr automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung führen. Diese Toleranzgrenze wird 2024 voraussichtlich bei rund 207 Euro liegen.

Nicht einverstanden zeigte sich die Opposition. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) kritisierte, dass zwar keine Pensionsbeiträge, aber weiterhin etwa Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müsse. Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker bemängelte, dass noch mehr Geld ins Pensionssystem hineingeschüttet werde. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch sah keinen Schritt hin zu einem nachhaltig gesicherten und fairen Pensionssystems. Nichts hätten jene von den Maßnahmen, die aufgrund ihrer Gesundheit nicht mehr arbeiten könnten.

Zuverdienstgrenze steigt auf 8.100 Euro

Auch die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld hat das Plenum erhöht. Außerdem wird Vertriebenen aus der Ukraine für ein weiteres Jahr - bis zum 4. März 2025 - Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe zugesprochen.

Konkret wird der gültige Grenzbetrag beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bzw. bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld von 7.800 auf 8.100 Euro jährlich angehoben. Das geschieht ab Jänner 2024, da wegen der Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen eine geringfügige Beschäftigung während der Karenz sonst nicht ohne eine Überschreitung der Einkommensgrenze möglich wäre.

Noch bis Freitag wird der Nationalrat tagen. Auf den Tagesordnungen finden sich dann etwa der Finanzausgleich und eine Verschärfung des Verbotsgesetzes.(APA)

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