Korruption

Ruf nach mehr Schutz für Whistleblower

Petra Laback, Rechtsanwältin.
Petra Laback, Rechtsanwältin.Kanzlei Laback
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Bis Sonntag müssen Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern interne Whistleblower-Meldestellen einrichten. Doch die Kritik an der Regelung wird lauter.

Wer als Mitarbeiter eines privaten Unternehmens oder auch als Bediensteter einer Gemeinde Missstände aufzeigen will, dem muss der Dienstgeber eine interne Meldestelle zur Verfügung stellen. Dies sieht das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) vor.

Dieses setzt (mit gehöriger Verspätung) die Whistleblower-Richtlinie der EU um. Im Fokus stehen nun Unternehmen einer bestimmten Größe und eben auch die öffentliche Verwaltung.

Bis Sonntag (17. Dezember) müssen auch Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Mindestanzahl: 50 Beschäftigte) einen solchen Whistleblower-Kanal eingerichtet haben. Für Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitern gilt diese Vorgabe schon seit 25. August. Die Bedingungen für diese internen Meldestellen, bei denen Informanten anonym bleiben können, liefert ebenfalls das HSchG. Doch in der Praxis zeigen sich wesentliche Schwächen.

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