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Wiener Tierquartier nahm heuer 677 Hunde auf

Das Tierquartier in Wien.
Das Tierquartier in Wien.imago stock&people
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Immer seltener können entlaufene Tiere ihren Besitzern zurückgegeben werden. Denn nur die wenigsten aufgenommenen Hunde sind registriert.

Im Wiener Tierquartier sind heuer bis Ende November 677 Hunde aufgenommen worden. Entlaufene Tiere können dabei immer seltener ihren Besitzerinnen und Besitzern zurückgegeben werden, wie die Tierschutzombudsstelle mitteilt. Denn die Frauchen und Herrchen verzichten oft auf die eigentlich verpflichtende Registrierung ihres Vierbeiners in der bundesweiten Heimtierdatenbank bzw. machen dabei Fehler. Von den Neuzugängen im Tierquartier waren nur 170 korrekt eingetragen.

„Das bedeutet, dass theoretisch drei Viertel der Tiere statt zurück nach Hause zu kommen im Tierheim bleiben müssen“, warnten die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy und Thomas Benda, der Betriebsleiter des Tierquartiers. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat der Anteil der fehlerhaft registrierten Tiere sogar zugenommen.

Missverständnisse

Die Anzahl der korrekt vermerkten Hunde ist von 2022 auf 2023 um rund zehn Prozent gesunken. Wenn eine Eintragung stattgefunden hat, bedeutet das noch nicht, dass die Informationen aktuell sind. Im Vorjahr waren die Daten in der Heimtierdatenbank bei rund 35 Prozent der eingelieferten Vierbeiner richtig. Aktuell trifft dies gar nur mehr bei 25 Prozent der Tiere zu.

Dass so wenige Hunde richtig vermerkt sind, dafür könnten auch Missverständnisse verantwortlich sein. Denn manche Besitzer würden glauben, dass die Entrichtung der kommunalen Hundeabgabe schon eine Registrierung darstelle, berichtete eine Sprecherin der Ombudsstelle. Das sei jedoch nicht der Fall. Und immer wieder würden die Tiere auch auf privaten Plattformen eingetragen. Dies ersetze aber nicht die Aufnahme in der Heimtierdatenbank.

Registrierungspflicht auch für Katzen gefordert

Gefordert werden nun gesetzliche Maßnahmen. Konkret wird urgiert, im Tierschutzgesetz zu ergänzen, dass Tierärztinnen und -ärzte, die einen Hund chippen, diesen auch direkt in der Datenbank registrieren müssen. Und man denkt auch an die Katzen. Auch auf diese solle die Ausweitung der Chip- und Registrierungspflicht ausgeweitet werden, verlangt man. Bisher ist diese nur für Zuchtkatzen verpflichtend.

Mit den Maßnahmen würden die Tiere besser geschützt, zeigte man sich überzeugt. Denn der Stress, den ein kurzfristiger „Zwangsaufenthalt“ im Tierheim für entlaufene oder aufgefundene anonyme Vierbeiner bedeute, könne vermieden werden, befand Quartierleiter Benda. Das gelte auch für die Kosten für die temporäre Versorgung der Schützlinge. Denn diese seien von den Besitzern zu tragen.

Weglauf-Gefahr zu Silvester hoch

Die Wiener Tierschutzombudsstelle empfiehlt, die korrekte Eintragung in der Heimtierdatenbank zu überprüfen bzw. das Chippen und Registrieren nachzuholen. Gerade in den kommenden Tagen sei dies wichtig: „Besonders zum Jahresende, wenn auch tagsüber schon Silvester-Böller gezündet werden, ist die Gefahr, dass Hunde vor Schreck weglaufen oder Freigänger-Katzen sich irgendwo verängstigt verkriechen und nicht heimkehren, hoch.“

Prinzipiell werden Eigentümer verständigt, dass ein Tier aufgefunden wurde - also falls die Daten entsprechend vorhanden sind. Wer ein Tier vermisst und nicht kontaktiert wurde, kann auch online unter https://www.wien.gv.at/gesellschaft/tiere/fundservice/index.html nachschauen, ob der entlaufene Liebling in Obhut genommen wurde.

Falls er dort nicht aufscheint, kann natürlich auch ein Blick auf die Datenbank des Tierservice der „ebswien“ geworfen werden. Dort erscheinen bei den Exemplaren die Fotos nicht automatisch auf. Man muss hierfür eigens draufklicken oder sie extra anfordern - denn es handelt sich um tote Fundtiere. (APA)

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