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Antrag abgelehnt: VfGH billigt strengere Vergabe von Immo-Krediten

Der VfGH hat die Behandlung des Antrags mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg abgelehnt. 
Der VfGH hat die Behandlung des Antrags mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg abgelehnt. Die Presse/Clemens Fabry
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Es gebe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, lautet die Begründung.

Der VfGH hat die Behandlung eines Antrags, der sich gegen eine Verordnung zur Vergabe von Immobilienkrediten richtete, mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg abgelehnt. Eingebracht hatte den Antrag ein Vorarlberger, der beabsichtigte, eine Wohnung zu kaufen, dessen Kreditantrag aber abgelehnt wurde. „Die Presse“ berichtete.

Die FMA habe die Verordnung entsprechend dem im Bankwesengesetz (BWG) vorgesehenen Verfahren erlassen, schreibt der VfGH in einer Presseaussendung. Allerdings sei die FMA verpflichtet, die Maßnahmen in Zukunft daraufhin zu prüfen, ob sie weiterhin notwendig sind – und diese gegebenenfalls anzupassen oder aufzuheben.

Steigende Zinsen belasten Markt zusätzlich

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte den Vergabespielraum für Wohnkredite ab August 2022 enger gezurrt. Seitdem darf die Beleihungsquote maximal 90 Prozent betragen. Praktisch heißt das, dass 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital aufgebracht werden müssen. Die monatliche Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlich verfügbaren Haushaltseinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen.

Seitdem sind die Zinsen jedoch stark gestiegen. So argumentiert die Bankenbranche, dass die veränderten Marktbedingungen bereits zu einer Beseitigung der systemischen Risken geführt habe und insoweit der ursprüngliche gesetzliche Zweck der KIM-Verordnung bereits erfüllt sei. (red.)

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