Gesundheit

Psychologische Behandlung und Herzuntersuchung: 2024 bringt neue Kassenleistungen

Behandlungen bei klinischen Psychologen werden künftig teilweise bezahlt.
Behandlungen bei klinischen Psychologen werden künftig teilweise bezahlt.Getty Images
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Die Kostenrückerstattung von Wahlarztrechnungen wird rascher erfolgen. Zudem werden Ärztinnen und Ärzte für 100 neue Kassenstellen gesucht – insbesondere in sogenannten Mangelfächern. Investiert wird auch in Gesundheitsförderung und Vorsorge.

Für Patienten bringt das neue Jahr so manche Verbesserung hinsichtlich Kosten und Bürokratie. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen traten bereits in Kraft, die Umsetzung erfolgt teils sofort, teils nach und nach.

Zu den unmittelbarsten Änderungen gehört, dass ein MRT (Magnetresonanztomografie) der Prostata und ein CT (Computertomografie) des Herzens (auch Coronar-CT genannt, spezielle Röntgenuntersuchung) österreichweit zur Kassenleistung wird. Das sind gängige Untersuchungen, die bisher in Teilen Österreichs privat bezahlt werden mussten. Zudem gibt es künftig für klinisch-psychologische Krankenbehandlungen einen Zuschuss seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), und zwar nach dem Vorbild des Zuschusses bei der Psychotherapie. Behandlungen bei klinischen Psychologen und Psychotherapeuten (die beiden Berufe unterscheiden sich in den Ausbildungen) werden also gleichgestellt. Dafür gibt es vom Bund 50 Millionen Euro für das Jahr 2024 und 25 Millionen für 2025, danach wird evaluiert.

„Hier wird gerade ein neues Kapitel in der Gesundheitsversorgung aufgeschlagen“, sagt Beate Wimmer-Puchinger, Präsidentin des Berufsverbands Österreichischer PsychologInnen (BÖP). Aus der von ihr geforderten Sachleistungsvereinbarung (das bedeutet, dass vor Ort keine Zahlungen erfolgen, die Patienten die Leistungen also zur Gänze als Sachleistung erhalten und dafür nur die E-Card gesteckt wird) wurde aber nichts, weil laut ÖGK die Bundesmittel zur Finanzierung zu gering ausgefallen sind. Für Wimmer-Puchinger wird das Fehlen dieser Vereinbarung „bei den ohnedies psychisch belasteten Menschen zu einer zusätzlichen finanziellen und bürokratischen Bürde führen“. Sie hoffe nun auf weitere Gespräche, um langfristig doch noch zu erreichen, dass keine Selbstbehalte anfallen und Behandlungen komplett über die E-Card verrechnet werden, sagt eine Sprecherin zur „Presse“.

Schnelle Kostenrückerstattung

Zwar nicht sofort, aber ab 1. Juli werden Kostenerstattungen nach Wahlarztbesuchen rascher erfolgen, weil diese ihre Honorarnoten digital an die jeweiligen Kassen übermitteln sollen (vorerst nicht verpflichtend). Bisher mussten (und dürfen weiterhin) die Patienten die Honorarnoten selbst bei ihrer Sozialversicherung einreichen und auf die Refundierung von einem Teil des bezahlten Geldes warten, was mehrere Wochen dauern konnte. Refundiert werden im Übrigen 80 Prozent jener Summe, die ein Kassenarzt für die gleiche Leistung bekommen würde. Dass es nicht 100 Prozent sind, argumentiert die Sozialversicherung hauptsächlich mit dem höheren bürokratischen Aufwand, der bei der Abwicklung anfällt.

Apropos Kassenärzte: Die Suche nach Ärzten für 100 neue Kassenstellen, die im Zuge der Gesundheitsreform beschlossen wurden, hat bereits begonnen. Sie sind zur Hälfte in den Fächern Allgemeinmedizin sowie Kinder- und Jugendheilkunde vorgesehen, zur Hälfte in den Bereichen Gynäkologie, Dermatologie, Augenheilkunde und Psychiatrie (auch für Kinder und Jugendliche). In Planung sind ebenso zahlreiche neue Primär­versorgungseinheiten (PVE), also Gruppenpraxen mit breiterem Leistungsangebot und längeren Öffnungszeiten. So wird demnächst auch in Tirol eine PVE entstehen, die erste dort.

Neu ist zudem ein Starterbonus von 100.000 Euro aus Bundesmitteln für neue Kassenärzte der Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde und Gynäkologie. Vor allem für junge Ärzte, die sich nicht hoch verschulden wollen, um eine Ordination zu eröffnen, soll dieser Bonus ein Anreiz sein, sich innerhalb des Kassensystems niederzulassen.

Gewidmete Studienplätze

Eine Neuerung gibt es auch für Medizinstudierende: Für jene, die nach Abschluss ihrer Ausbildung einen Kassenvertrag anstreben oder das ärztliche Team innerhalb der ÖGK verstärken wollen und sich dazu für einen bestimmten Zeitraum verpflichten, werden 13 bevorzugte Plätze geschaffen. Sie müssen also nicht die üblichen Kriterien erfüllen, um zum Studium zugelassen zu werden. Konkret müssen sie beim Aufnahmetest zwar nicht zu den Besten gehören, aber mindestens 75 Prozent der Punkte erreichen. In Summe (Bundesländer, ÖGK, Innen- und Verteidigungsministerium) sind es 85 Studienplätze, die auf diese Weise „zweckgewidmet“ sind.

Investiert wird auch in die Gesundheitsvorsorge. Wichtigstes Ziel ist dabei, die Zahl der gesunden Lebensjahre zu erhöhen. Dafür werden jährlich 60 Millionen Euro in Gesundheitsförderung und Vorsorge sowie 90 Millionen Euro für den Ausbau von öffentlichen Impfprogrammen investiert. Mit jährlich 51 Millionen Euro werden auch die digitalen Angebote im Gesundheitssystem weiterentwickelt. So sollen die Elektronische Gesundheitsakte ELGA und die Gesundheitshotline 1450 weiter ausgebaut werden. Für den einfachen Einsatz von Gesundheitsapps sollen außerdem die gesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen geschaffen.

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