2021

Justizministerium legt Weisungsbericht vor

Viele der im Bericht erfassten Weisungen wurden erteilt, bevor Alma Zadić (Grüne) Justizministerin wurde. 
Viele der im Bericht erfassten Weisungen wurden erteilt, bevor Alma Zadić (Grüne) Justizministerin wurde. APA / Comyan / Tobias Steinmaurer
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In 29 im Jahr 2021 abgeschlossenen Verfahren wurden insgesamt 31 Weisungen erteilt.

Das Justizministerium hat am Mittwoch seinen Weisungsbericht für das Jahr 2021 veröffentlicht. Darin enthalten sind alle 29 Verfahren, die im Jahr 2021 abgeschlossen wurden, in denen es eine Weisung aus dem Weisungsrat gab. Von den 31 Weisungen (zwei Verfahren mit je zwei Weisungen, Anm.) zielten 15 davon ab, ein Verfahren einzuleiten oder fortzusetzen oder konkrete Erhebungen durchzuführen.

Je eine Weisung hatte zum Inhalt, ein Verfahren einzustellen bzw. nicht einzuleiten oder die Anklage zurückzuziehen, eine andere Rechtsgrundlage anzuwenden bei grundsätzlich gleicher Zielrichtung und Rechtsmittel einzubringen bzw. Beschwerde zu erheben. Die anderen 13 Weisungen entfielen auf „sonstiges.“ Knapp 55 Prozent der Weisungen entfielen auf die Wiener Ermittlungsbehörden, 16 Prozent auf die Oberstaatsanwaltschaft in Graz, 19,5 Prozent auf Linz und knappe 10 Prozent auf Innsbruck.

Der Weisungsrat ist ein Beratungsgremium des jeweiligen Justizministers bzw. der jeweiligen Justizministerin in sogenannten „clamorosen“ (mit öffentlichem Interesse verbundenen) Fällen. Den Vorsitz führt der jeweilige Generalprokurator bzw. bei dessen Verhinderung einer der vier Generalanwälte. Außerdem gibt es noch jeweils zwei weitere Mitglieder sowie Ersatzmitglieder.

Auch Verfahren um „Krankenhaus Nord“ betroffen

Die im Bericht umfassten Verfahren gehen bis ins Jahr 2014 zurück und umfassen demnach viele Weisungen, die erteilt wurden, bevor Alma Zadić (Grüne) Justizministerin wurde. In den Berichten des Ministeriums finden diese erst Einschlag, sobald das jeweilige Verfahren abgeschlossen wurde. Nach wie vor ausständig ist der Weisungsbericht für das Jahr 2022, wofür es in den vergangen Wochen Kritik vom Koalitionspartner ÖVP hagelte.

Inhaltlich reichen die Verfahren, in denen eine Weisung erteilt wurden, von mutmaßlich illegalen Geldflüssen über das Vergehen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung bis hin zum Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Auch erging die Weisung, das Verfahren im Zusammenhang mit dem „Krankenhaus Nord“ gegen zumindest zwei Beschuldigte weiterzuführen.

Bereits Anfang 2023 endete die Funktionsperiode für einige Mitglieder und Ersatzmitglieder des Weisungsrates. Deren Nachfolge ist seit längerem ungeklärt, was immer wieder zu Oppositionskritik führte. (APA)

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