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Arbeitsgericht Frankfurt weist Bahn-Forderung nach Streik-Stopp zurück

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Im Streit um den bevorstehenden Streik der Lokführergewerkschaft, musste die Deutsche Bahn eine Niederlage einstecken. Der Eilantrag wurde abgelehnt, die Berufung bereits angekündigt.

Die Lokführergewerkschaft GDL hat im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn einen Etappensieg errungen. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies am Montagabend einen Eilantrag des Konzerns gegen den von Mittwoch bis Freitag geplanten Streik ab. Die Deutsche Bahn kündigte umgehend an, vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Berufung zu gehen. Die Deutsche Bahn bleibt auf dem Standpunkt, dass diesem Streik jegliche rechtliche Grundlage fehlt.

„Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern“, teilte die Deutsche Bahn in einer Aussendung mit.

Die Lokführergewerkschaft GDL will im Personenverkehr von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, streiken - in einer Woche, in der der deutsche Straßenverkehr schon wegen der Bauernproteste stark beeinträchtigt wurde. Erfahrungsgemäß fahren schon vor dem Ausstand einige Züge nicht nach Plan. Zudem dauert es danach in der Regel einige Zeit, bis sich der Verkehr normalisiert.

Die GDL will im Streit um Geld und Arbeitszeit den Personenverkehr der Bahn ab Mittwoch für drei Tage bestreiken. Im Güterverkehr sollen die Züge schon ab Dienstagabend bis Freitag stillstehen. Die Bahn hält den Ausstand für unverhältnismäßig, nachdem sie auf die Forderung der GDL nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich mit einem neuen Angebot reagiert hatte. Der Staatskonzern bietet Wahlmodelle zwischen mehr Urlaub und mehr Lohn an. Dieses ist aus Sicht der GDL unakzeptabel, da die Bahn das Gehalt bei Arbeitszeitverkürzung entsprechend absenken wolle. (APA/DPA)

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