Frankreich

Rückschlag für Macron: Hälfte seiner Einwanderungsreform verfassungswidrig

Frankreichs Präsident Macron erhielt während seines Indien-Besuchs eine Hiobsbotschaft aus Paris.
Frankreichs Präsident Macron erhielt während seines Indien-Besuchs eine Hiobsbotschaft aus Paris. APA / AFP / Ludovic Marin
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Der Verfassungsrat erklärte Begrenzungen bei Familiennachzug und andere Neuerungen für nicht rechtskonform.

Der französische Verfassungsrat hat große Teile der neuen Einwanderungsreform von Präsident Emmanuel Macron kassiert. Etwa die Hälfte der Artikel wurde am Donnerstag für verfassungswidrig erklärt, darunter Begrenzungen beim Familiennachzug und Aufenthaltsgenehmigungen für Studenten. Zudem könne das Wohnen in Frankreich ohne eine Aufenthaltsgenehmigung nicht zu einer Straftat erklärt werden.

Die im Dezember verabschiedete Reform ist umstritten. Sie war von den extremen Rechten als Erfolg gefeiert worden. Linksgerichtete Anhänger Macrons warfen ihm Verrat an seinen Wahlversprechen vor und befürchten Auftrieb für das rechte Lager um Marine Le Pen.

In den vergangenen Wochen waren landesweit zehntausende Gegner der Reform auf die Straße gegangen. „Einwanderung ist eine Chance für Frankreich“, war auf Plakaten zu lesen. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Nicht-EU-Ausländer in Frankreich manche Sozialleistungen erst nach fünf Jahren Aufenthalt erhalten können. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte selber eingeräumt, dass das Gesetz Schwächen habe und vom Verfassungsrat überprüft werden müsse. (ag.)

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