Prozess

Ex-Tennisprofi betrogen: Drei Jahre Haft für Kärntner Bankangestellten

Der Mann ist geständig (Symbolfoto)
Der Mann ist geständig (Symbolfoto)Imago / Martin Juen
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Ex-Tennisprofi Hans Kary verlor 600.000 Euro. Der Kärntner Bankbetreuer bekannte sich schuldig. Er muss drei Jahre in Haft und 500.000 Euro zahlen.

Weil er einen seiner Kunden, den ehemaligen Tennisprofi Hans Kary, um mehr als 600.000 Euro betrogen hatte, ist am Montag ein 36-jähriger ehemaliger Bank-Privatkundenbetreuer am Landesgericht Klagenfurt zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich muss er einen Kostenersatz von mehr als 500.000 Euro leisten. Der Angeklagte hatte sich bereits zu Beginn des Prozesses schuldig bekannt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Annika Schachner begründete vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin die drei Anklagepunkte des gewerbsmäßig schweren Betruges, der Veruntreuung und der Geldwäscherei. Der Angeklagte soll seinem Opfer eine lukrative Veranlagungsmöglichkeit vorgespielt haben, die nur Bankangestellten vorbehalten sei. In Wirklichkeit habe es sich um hochspekulative Finanzderivate bei einem externen Anbieter gehandelt, was der 36-Jährige seinem Kunden bewusst verschwiegen habe. „Als langjähriger Bankkunde vertraute Kary seinem Privatkundenbetreuer und ließ sich auf die Veranlagungsmöglichkeit ein“, so die Staatsanwältin.

Angeklagte bekannte sich schuldig

Bereits zu Beginn teilte die Verteidigerin des Angeklagten, Gudrun Wiener, mit, dass sich der Angeklagte schuldig bekennen würde. Ihr Mandant hätte zu Beginn der Taten eine deutliche Wesens- und Lebensveränderung durchgemacht. Eine langjährige Beziehung sei in die Brüche gegangen, innerhalb kürzester Zeit hätte er eine neue Frau geheiratet, mit der er ein Kind erwartete. Er sei unter enormem Druck gestanden und musste täglich zwei Stunden zur Arbeit pendeln. Dies habe dazu geführt, dass er wie ein Spielsüchtiger von den hochspekulativen Finanzderivatgeschäften abhängig wurde.

CFD-Trading: 82 Prozent der Kleinanleger verlieren ihr Geld

In seiner Einvernahme gab der Angeklagte zu: „Eigentlich hätte es sofort klingeln müssen, als ich die Online-Werbung des CFD-Händlers sah. Auf der Website sieht man auch den Vermerk, dass 82 Prozent der Kleinanleger ihr Geld verlieren. CFD-Trading ist nichts anderes als Glücksspiel.“ „Aber Sie haben trotzdem in diese hochspekulative Anlageform investiert?“, wollte die Richterin wissen. Der Angeklagte: „Ja, ich habe 2021 damit begonnen, mein eigenes Geld zu investieren.“ Das seien rund 50.000 Euro gewesen. Er habe sich bei seinen Investments auf den Ölmarkt spezialisiert. Als er nachschusspflichtig wurde und kein eigenes Geld mehr hatte, kam ihm die Idee, einen besonders finanzstarken Kunden zur Investition zu überreden. „Zu dem Zeitpunkt lief es gut bei den Geschäften“, so der 36-Jährige. Dem Kunden habe er erklärt, dass das Geschäft nur über seinen Namen laufen könne. Den Vorwurf, dass die Investition ein Finanzprodukt betraf, das eigentlich nur Bankmitarbeitern vorbehalten sei, bestritt der Angeklagte auch nach drei Zeugenaussagen sowie der des Opfers, die alle Anderes behaupteten.

Kary wusste nichts

Kary habe nicht gewusst, wohin sein Geld investiert wurde, konkrete Nachfragen hätte es auch keine gegeben, sagte der Angeklagte: „Im November 2021 hatte ich einen Gewinn von über 500.000 Euro. Leider habe ich diesen nicht realisiert. Das hätte auch nicht zu dem Profil eines Spielsüchtigen gepasst.“ Richterin Sanin hakte nach: „Sie haben über 1.300 Trades getätigt. Kann das sein?“ „Ja, ich habe jeden Tag und jede Nacht getradet. Teilweise habe ich nicht mehr geschlafen. Einen Gewinn habe ich aber leider nur 388 Mal erzielt und letztlich habe ich alles verloren“, antwortete der Angeklagte.

Thomas Kralik, der Privatbeteiligtenvertreter des Opfers, wollte von dem Angeklagten wissen: „Wenn Sie bereits einen Gewinn von 500.000 Euro erzielen hätten können, warum mussten Sie dann noch weiter Geld lukrieren?“ Die Antwort: „Das war ein Margin-Erfordernis. Ich hatte auf das falsche Pferd gesetzt. Mit dem Geld von Kary ging plötzlich alles auf.“

Es begann mit einer Bargeldzahlung

Im Zuge der Verhandlung wurden weitere Details zum konkreten Tatvorgang bekannt. So hätte der 36-Jährige anfangs eine Bargeldzahlung vom Opfer in Höhe von 16.000 Euro erhalten. In weiterer Folge hätte es zwölf Mal Bargeldzustellungen per Post gegeben. Das erhaltene Geld in Höhe von rund 134.000 Euro sei zur Gänze in das CFD-Geschäft investiert worden. Als der Angeklagte seinem Kunden nicht mehr jede Transaktion erklären wollte, habe er in sieben Fällen mit im Voraus unterzeichneten Blankopapieren Überweisungen im Auftrag Karys, jedoch ohne dessen Wissen und Zustimmung, durchgeführt.

Um seine Taten zu verschleiern, habe der 36-Jährige Fantasie-Verwendungszwecke für die Überweisungen angegeben. „Aber es gab nicht nur sieben Überweisung, sondern fast 50. Wie konnten die anderen durchgeführt werden?“, wollte die Richterin wissen. Diese wären ohne Unterschrift durchgeführt worden, gab der Angeklagte zu. Dazu musste der Bankangestellte das Vier-Augen-Prinzip umgehen und erlangte durch fadenscheinige Ausreden mehrfach Zugang auf die Computer seiner Kollegen. Kurz vor dem Auffliegen veranlasste der 36-Jährige noch die Auflösung einer Lebensversicherung seines Kunden im Wert von rund 200.000 Euro. Insgesamt erlitt Kary durch die Täuschung und Veruntreuung seines Bankbetreuers einen Gesamtschaden in der Höhe von über 600.000 Euro. 90.000 Euro konnten bankintern noch rücküberwiesen werden.

Kary wurde getäuscht und sein Vertrauen missbraucht

Nach kurzer Beratung wurde der Angeklagte - mit Ausnahme der Gewerbsmäßigkeit - schuldig gesprochen. Neben den drei Jahren Haft wurde er auch zum Kostenersatz in Höhe von 500.000 Euro an Kary und 20.000 Euro an die Bank verpflichtet. Richterin Sanin begründete das Urteil: „Auch wenn Sie sich nicht selbst bereichern wollten, so haben Sie den Kunden über die Art der Veranlagung getäuscht und sein Vertrauen missbraucht. Als im Mai schon alles verzockt war, haben Sie noch seine Lebensversicherung aufgelöst.“ Der Bereich der eigenmächtigen Veruntreuung würde am schwersten wiegen. Das Belügen und Täuschen von Kollegen und Vorgesetzten in fast 60 Fällen weise auf eine extrem hohe kriminelle Energie hin.

Verteidigerin Wiener erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil war damit vorerst nicht rechtskräftig. (APA)

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