Sozialrecht

Im Kampf gegen Corona infiziert: keine Rente

Wer Corona-Proben abnimmt, ist bei einer Infektion rechtlich besser geschützt. Im Sanitätsstab arbeiten reicht nicht.
Wer Corona-Proben abnimmt, ist bei einer Infektion rechtlich besser geschützt. Im Sanitätsstab arbeiten reicht nicht.APA/Neubauer
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Eine 2020 im Sanitätsstab tätige Mitarbeiterin leidet bis heute unter den Folgen des Virus. Laut OGH liegt kein Dienstunfall vor.

Während viele Menschen schon aus dem sicheren Home Office arbeiteten, musste die Frau im Frühjahr 2020 in einem Großraumbüro tätig sein. Regelmäßig zehn oder noch mehr Mitarbeiter waren dabei nebeneinander zugegen. Es gab keine Plexiglasscheiben und in dieser frühen Pandemie-Zeit auch keine FFP2-Masken im Büro.

Die Frau war als Mitarbeiterin eines Landes im Sanitätsstab tätig und wegen der Pandemie im Einsatz. Der Arbeitsaufwand war hoch, teils übernachtete die Bedienstete am Dienstort. Für die Fahrt dorthin wurde der Frau ein Chauffeur bereitgestellt. Doch die Frau infizierte sich mit Corona und leidet bis heute an den Folgen. Hat sie deswegen ein Recht auf Versehrtenrente? Eine Frage die damit zusammenhängt, ob man ihr Leid als Arbeitsunfall einstufen muss.

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