Novelle

140 km/h im Ortsgebiet: Erstes Raser-Auto in Vorarlberg beschlagnahmt

Der Mann gefährdete bei seiner Fahrt auch eine Polizeistreife.
Der Mann gefährdete bei seiner Fahrt auch eine Polizeistreife.IMAGO/Daniel Scharinger
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Der Fahrer war der Polizei zufolge betrunken. Seit 1. März kann die Behörde Autos bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen beschlagnahmen.

Ein erheblich alkoholisierter Autofahrer ist am Mittwochnachmittag in der Talschaft Montafon mit über 140 km/h auf der L188 durchs Ortsgebiet gerast. Dabei gefährdete er etwa auch eine Polizeistreife im Gegenverkehr, teilte die Exekutive mit. Nach seiner Anhaltung wurde dem Lenker der Führerschein vorläufig abgenommen, er wird angezeigt. Zudem beschlagnahmten die Beamten sein Auto.

Seit 1. März kann Rasern auf Grundlage der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug an Ort und Stelle abgenommen und in weiterer Folge auch versteigert werden. Die Novelle sieht eine vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h vor. Auch in anderen Bundesländern - etwa Wien und Niederösterreich - gab es bereits vorläufige Beschlagnahmungen. (APA)

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