Untersuchung

Elon Musk muss wegen Twitter-Übernahme aussagen und fühlt sich belästigt

„Genug ist genug“, sagen Musks Anwälte, die SEC sieht das anders.
„Genug ist genug“, sagen Musks Anwälte, die SEC sieht das anders. Reuters / Jonathan Ernst
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Elon Musk fühlt sich von der US-Börsenaufsicht SEC belästigt. Weil diese ihn im Rahmen einer Untersuchung befragen will. Geklärt werden soll, ob er im Rahmen des sechsmonatigen Katz-und-Maus-Spiels rund um die Twitter-Übernahme gegen Bundeswertpapiergesetze verstoßen hat. Nicht der erste Clinch zwischen Musk und SEC.

Die US-Börsenaufsicht SEC treibt ihre Untersuchungen rund um die Twitter-Übernahme durch Elon Musk weiter voran. Der Milliardär ist davon wenig begeistert und fühlt sich gar belästigt. Eine Aussage wird er dennoch machen müssen. 

Rückblick: Im Jänner 2023 war klar, Elon Musk kauft Twitter; für 44 Milliarden Dollar. Dem voraus ging ein sechsmonatiges Katz-und-Maus-Spiel. Mal wollte er kaufen, dann wieder nicht. Der selbsternannte „Absolutist der Redefreiheit“ hatte schon Ende 2022 begonnen, Twitter-Aktien zu kaufen, wovon niemand etwas erfahren sollte. Dann machte er es selbst auf Twitter öffentlich. Um kurz darauf nachzulegen und den Kauf anzukündigen. In der Firmenzentrale regte sich aber Widerstand. Musk ruderte zurück und behauptete, es seien ihm zu viele Bots und Fake-Accounts auf der Plattform. Es gipfelte alles in einem Verfahren, in dem Musk gezwungen werden sollte, Twitter doch zu kaufen. Und er lenkte ein. (Die Chancen das Verfahren zu verlieren, waren groß.) 

Schon mit dem heimlichen Kauf der Twitter-Aktien trat die SEC auf den Plan. Denn bereits im März erreichte er eine Firmenbeteiligung von 9,2 Prozent und kam damit nach Ansicht der SEC einer Offenlegungspflicht nicht nach. Hier gibt es klare Regeln: Wer mehr als fünf Prozent an Beteiligungen hält, muss diese innerhalb von zehn Tagen bekanntgeben.

Daraufhin wurde eine Untersuchung der SEC eingeleitet. Im September sollte Musk zu einer Befragung erscheinen. Tat er aber nicht. Ein Anwalt des Milliardärs erklärte, dass es im Zusammenhang damit bereits ausreichend Aussagen gebe: „Genug ist genug“, hieß es dazu. Doch das sieht die SEC freilich anders und beharrt auf die Befragung, „um an Informationen zu gelangen, über die die SEC nicht verfügt und die für die legitimen und rechtmäßigen Ermittlungen relevant sind“. Der Vorwurf des Verstoßes gegen Bundeswertpapiergesetze wirkt schwer und müsse untersucht werden. 

Die Ermittlungen, die Musk als Belästigung bezeichnet, seien legitime staatliche Untersuchungen, begründete US-Bezirksrichterin Jacqueline Scott Corley am Dienstag ihre Entscheidung. Musk habe nicht bewiesen, dass die Vorladung unangemessen sei. 

Musks Streit mit der SEC

Die Börsenaufsicht und Musk liegen seit Jahren im Clinch miteinander. Seit 2018 als Musk erstmals davon sprach, ein Unternehmen von der Börse nehmen zu wollen, nämlich Tesla. Dabei ging es um seine Aussagen auf Twitter, dass die Finanzierung dafür bereits gesichert sei und die Investoren mehrheitlich zustimmen würden. Doch schnell stellte sich heraus, dass es solche Zusagen gar nicht gab. Viele Investoren stimmten sogar dagegen, weswegen die SEC ihm die Irreführung von Anlegern vorwarf. Die Konsequenz: 20 Millionen Dollar Strafe und Musk musste den Vorsitz im Verwaltungsrat aufgeben. Zudem wurde ihm ein Maulkorb auferlegt: börsen- und anlegerrelevante Tweets mussten vorher von Tesla abgesegnet werden. Versuche, diese Vorgaben wieder loszuwerden, sind bislang gescheitert.

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