Mord

Partnerin erstochen: 70-Jähriger in Klagenfurt zu lebenslanger Haft verurteilt

„Das ist etwas, das wollen die Täter wieder erleben“, sagte der psychiatrische Sachverständige zu der Gefahreneinschätzung des Angeklagten.
„Das ist etwas, das wollen die Täter wieder erleben“, sagte der psychiatrische Sachverständige zu der Gefahreneinschätzung des Angeklagten.APA / APA / Harald Schneider
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Der Mann tötete seine wegen einer starken Alkoholisierung wehrlose Lebensgefährtin. Danach schickte er ein Foto von der Toten an die gemeinsame Tochter. Eine Einweisung sei geradezu zwingend, so der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Weil er seine Lebensgefährtin mit 17 Messerstichen getötet hat, ist am Dienstag ein 70-jähriger Niederländer am Landesgericht Klagenfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschworenen befanden einstimmig, dass es sich um Mord gehandelt hat. Der Mann wird außerdem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Daniela Zupanc hatte in ihrem Anklagevortrag von einer „bestialischen, nicht in Worte zu fassenden Tat“ gesprochen. Diese war im vergangenen Juli in einem Haus in Eberndorf (Bezirk Völkermarkt) verübt worden. Der Mann hatte mit seiner Ex-Frau, mit der er wieder in einer Beziehung lebte, Alkohol getrunken. Als die Frau mit 2,96 Promille wehrlos war, habe der Mann dem freien Lauf gelassen, was der gerichtspsychiatrische Sachverständige eine „schwerwiegende sexuelle Störung mit hochgradig sadistischen Ausprägungen“ nannte. Nachdem er die Frau mit „Schlitzverletzungen“, so die Staatsanwältin, getötet hatte, schickte er ein Foto von der Leiche an eine der gemeinsamen Töchter des Paares.

Tausende Gewalt-Videos auf Handy

Auf dem Handy des Mannes wurden tausende Gewalt-Videos, sogenannte Snuff-Filme, gefunden, in denen dargestellt wurde, wie Frauen vergewaltigt, gefoltert und hingerichtet werden. Nach der Tat hatte der Mann einen Verkehrsunfall verursacht und sich so heftig gegen Rettungskräfte und Polizei gewehrt, dass er festgenommen wurde. Zu diesem Zeitpunkt wusste noch niemand von der Bluttat.

Richter Christian Liebhauser-Karl, der dem Schwurgericht vorsaß, begründete die Strafhöhe mit „massiven Erschwerungsgründen“: „Sie haben ein Messer als Waffe verwendet, die Tatbegehung war äußerst grausam, bestialisch.“ Außerdem erfolgte die Tat zum Nachteil einer nahen Angehörigen: „Das Opfer war wehrlos und auch Ihr Verhalten, dass Sie ein Foto an Ihre Tochter geschickt haben, macht uns sprachlos.“ Die Gefährlichkeitsprognose sei außerdem „sehr, sehr schlecht“: „Wir haben hier Voraussetzungen, die eine Einweisung geradezu zwingend nach sich ziehen.“

„Mir ist alles wurscht“

Der Mann hatte sich zu Prozessbeginn schuldig bekannt, wollte sich aber nicht groß zur Tat äußern. Er habe keine Erinnerungen mehr daran, gab er an: „Es wurde alles beschrieben, ich brauche nichts mehr zu sagen. Mir ist alles wurscht.“ Er bestreite nicht, dass er die Frau töten wollte, sagte der Mann auf Nachfrage von Richter Liebhauser-Karl. „Haben Sie eine perverse sexuelle Neigung?“, fragte der Richter. „Nein“, antwortete der Angeklagte. „Warum schauen Sie sich dann tausende solcher Videos an?“, wollte Liebhauser-Karl wissen, was zu einem Emotionsausbruch des Angeklagten führte: „Nimm deine Spezialisten, die wissen eh alles viel besser als ich!“

Im Prozess waren vor allem die Erörterungen der verschiedenen Sachverständigen im Mittelpunkt gestanden. Die gerichtsmedizinische Sachverständige, vor deren Ausführungen mehrere Zuhörerinnen und Zuhörer den Saal verließen, sprach detailliert über die massiven Verletzungen, die die Frau erlitten hatte. Noch dazu habe sie keine Chance gehabt, sich gegen den Angriff zu wehren.

Geht weit über Tötungshandlung hinaus

Der gerichtspsychiatrische Sachverständige, Peter Hofmann, fand in seinem Gutachten klare Worte: „Das war nicht einfach nur eine Tötungshandlung, sondern geht weit darüber hinaus. Wir haben hier eine sadistische Inszenierung.“ Die Tatausführung hatte Ähnlichkeiten mit den Videos, die der 70-Jährige konsumiert hatte. Nicht das Töten an sich, sondern der Weg dahin sei im Vordergrund gestanden: „Der Tod war nur der Abschluss von Handlungen, die sadistisch geprägt waren.“

Die Prognose sei schlecht, therapeutisch seien Personen wie der Angeklagte „schwer erreichbar“. Hofmann sprach von einer „schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung“. Wenn sich die Frage nach einer Rückfallgefahr stelle, so sei das zu bejahen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde der Angeklagte ohne Behandlung in absehbarer Zeit wieder schwere Straftaten begehen. „Hier wurde nicht einmal Dampf abgelassen, sondern eine tief verwurzelte, schwere Perversion hat ihre Erfüllung gefunden. Das ist etwas, das wollen die Täter wieder erleben.“ (APA)

Hilfe und Unterstützung für Frauen

Hier finden Sie eine gesammelte Übersicht der Telefonnummern, die Frauen in Gewaltsituationen helfen. Sie wurden vom Wirtschaftsministerium zusammengestellt. Der Polizeinotruf ist 133. Die Rettung erreichen Sie unter 144. Internationaler Notruf ist 112.

Bei akuten Gewaltsituationen (kostenlos und 24/7 erreichbar)

Frauenhelpline: 0800/222 555
Hier sind Expertinnen rund um die Uhr erreichbar und bieten Ersthilfe und Krisenberatung. Bei akuter Gefahr wird rasch für Hilfe gesorgt.

Opfernotruf: 0800/112 112
Hier gibt es für von Gewalt Betroffene anonyme Hilfe durch Psychologen und professionell ausgebildete Helfer. Zudem wird Rechtsberatung angeboten.

Anlaufstellen und BeratungGewaltschutzzentren Österreich

Tel: 0800 / 700 217

www.gewaltschutzzentrum.at

Frauen und Kinder, die Gewalt in der Familie erleiden, können hier kostenlos und vertraulich mit Beratern sprechen.

Frauenhäuser

·        www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/anlaufstellen-und-frauenberatung/frauenhaeuser (Übersicht des Frauenministeriums)

·        www.aoef.at (Autonome Österreichische Frauenhäuser)

·        www.frauenhaeuser-zoef.at (Zusammenschluss österreichischer Frauenhäuser)

Frauenhäuser bieten Frauen, die Gewalt in der Familie erleiden, und ihren Kindern eine sichere Wohnmöglichkeit. Insgesamt gibt es rund 30 Frauenhäuser in Österreich, die in zwei Verbänden vernetzt sind (siehe Links). Die Häuser stehen allen von Gewalt betroffenen Frauen offen. Einkommen, Nationalität oder Religion spielen keine Rolle.

Notruf Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen: 01/523 22 22

www.frauenberatung.at

Diese Wiener Beratungsstelle steht Mädchen und Frauen offen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Sie richtet sich auch an Familienangehörige, Kollegen, Lehrer oder Freunde Betroffener, die Rat brauchen. Auch rechtliche Schritte können besprochen werden.

Weißer Ring

www.weisser-ring.at

Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring bietet kostenfreie Rechtsberatung, schwerpunktmäßig bei Fragen zu Schadenersatz, Opferrechten und zum Verbrechensopfergesetz.

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