Fußball-Prozess

Toni Polster: „Kann mich nicht mehr erinnern, was es zum Essen gab“

Zivilkläger Toni Polster (l.) und Anwalt Manfred Ainedter am Dienstag im Saal 9 des Wiener Justizpalasts.
Zivilkläger Toni Polster (l.) und Anwalt Manfred Ainedter am Dienstag im Saal 9 des Wiener Justizpalasts. APA/E. Manhart
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Die Gerichtsverhandlung um die Anerkennung von drei zusätzlichen Toren, die Toni Polster für das österreichische Nationalteam geschossen hat, wurde am Dienstag im Zivillandesgericht Wien fortgesetzt.

Mit 44 Toren führt der frühere Topstürmer Anton „Toni“ Polster die Torschützenliste der österreichischen Nationalspieler an (als Nummer zwei wird aktuell Marko Arnautovic mit 36 Toren geführt, Hans Krankl hält mit 34 Treffern Rang 3). Doch wenn es nach Polster geht, stimmt die Zählung in seinem Fall nicht. Der Österreichische Fußballbund (ÖFB) müsste drei weitere Tore in die Statistik aufnehmen, meint der 60-Jährige. Und weil das trotz mehrerer Aufforderungen (Polster: „Der ÖFB hat nicht reagiert“) noch immer nicht passiert ist, hat die einstige Austria Wien-Ikone Klage eingebracht. Am Dienstag wurde der Prozess fortgesetzt.

Zudem klagt der Rekordtorschütze im rot-weiß-roten Teamdress auch die Anerkennung von drei weiteren Länderspielen ein, die ebenfalls nur „inoffiziell“ gewertet wurden. Aktuell hält Polster - derzeit als Trainer des Regionalligisten Wiener Viktoria aktiv - bei (offiziell) 95 Länderspielen. Konkret umfasst die auf Spiele und Tore bezogene Klage diese Partien: Liechtenstein - Österreich (0:6 am 7. Juni 1984 in Vaduz, ein Polster-Tor), Tunesien - Österreich (1:3 am 7. Februar 1987 in Tunis, zwei Polster-Tore) und Marokko - Österreich (3:1 am 2. Februar 1988, kein Polster-Tor).

„Alles wie bei einem normalen Länderspiel“

Der Richter war nun an den Erinnerungen von Polster interessiert. Und fragte nach den von der Klage umfassten Matches. „Es war alles wie immer“, erklärte der Kläger. Die Spieler hätten schriftliche Einladungen bekommen. Teamtrikots seien getragen worden. „Es war alles wie bei einem normalen Länderspiel. Die Hymnen wurden gespielt. Wir haben uns gefragt, warum das inoffiziell ist. Das haben wir alle nicht verstanden.“ Nachsatz: „Auch die Vorbereitung war wie immer.“ Und: „Ich habe noch nie gehört, dass es inoffizielle Spiele gibt. Der Messi hat keine gehabt und der Ronaldo auch nicht.“

Als der Richter dann Details wissen wollte, wendete Polster ein (er erlangte als Spieler unter anderem auch beim 1. FC Köln Kultstatus), dass er nicht mehr jedes Datum im Kopf habe. Über die Liechtenstein-Partie sagte er: „Ich habe gegen Liechtenstein ein Tor geschossen, ich kann mich aber nicht mehr erinnern, was es zum Essen gab.“

Für die Dienstag-Verhandlung waren auch prominente Zeugen geladen, die Polsters Standpunkt stützen sollen (sein Begehren wird mit insgesamt 35.000 Euro bewertet) - etwa die Ex-Nationalspieler Andreas Ogris und Ernst Baumeister. Seitens des ÖFB heißt es, man habe sich an internationalen Regularien orientiert. Ein Zeuge, der vormals für den ÖFB tätig war, erklärte, es habe Mitte der 1980-er-Jahre eine verbandsinterne Regel gegeben, wonach die Nationalmannschaft nicht mehr als sechs offizielle Länderspiele pro Jahr haben durfte. Daher müsse es wohl dazu gekommen sein, dass bestimmte Spiele als „inoffiziell“ gewertet wurden. Offenbar eine typisch österreichische Lösung.

Das Urteil wird aller Voraussicht nach schriftlich ergehen.

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