Konflikte sind auf der Insel Alltag. Die Verwalter versuchen, sie mit Apellen zu Respekt und Rücksichtnahme einzudämmen. Ob das auf Dauer wirklich funktioniert, steht aber in den Sternen.
Die Sache mit der Straßenverkehrsordnung ist interessant: Juristen fänden es spannend, Gewissheit zu haben, ob die in der amtlichen „Inselverordnung“ festgeschriebene Gültigkeit der StVO auf der Donauinsel tatsächlich bedeutet, dass Fußgänger auf Inselwegen nur im Gänsemarsch und am Wegesrand spazieren dürfen – um den Verkehr nicht zu behindern. Die StVO schreibt dies für gehsteiglose Verkehrsflächen nämlich vor. Ungeachtet der Frage, wer fahren darf. Auf der Insel sind das bis auf genau definierte Ausnahmen nur Fahrräder.