Fußball-Prozess

Wie Toni Polster den ÖFB stolz machen will

Er hat es wieder getan: Toni Polster (links im Bild, mit Anwalt Manfred Ainedter) ließ es vor Gericht „polstern“: Per Zivilklage will der frühere Torjäger einen besseren Platz in der Hall of Fame erstürmen.
Er hat es wieder getan: Toni Polster (links im Bild, mit Anwalt Manfred Ainedter) ließ es vor Gericht „polstern“: Per Zivilklage will der frühere Torjäger einen besseren Platz in der Hall of Fame erstürmen. APA/E. Manhart
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Toni Polster will, dass ihm der ÖFB drei weitere Teamtore zuerkennt. Diese hat der frühere Topscorer in den 1980er-Jahren erzielt, allerdings bei „inoffiziellen“ Spielen. Da sich der Verband ziert, probiert es Polster mit einer Klage vor dem Zivilgericht.

Dienstagfrüh. Toni Polster steckt im Stau. Das mag sinnbildlich sein – für den Zivilprozess, den der ehemalige Topstürmer gegen den Österreichischen Fußballbund (ÖFB) führt.

Lange Zeit ist nichts weitergegangen; der ÖFB hat Polster immer wieder vertröstet. Solange, bis dieser Klage eingebracht hat. An diesem Dienstagmorgen ist es endlich so weit: Die Fußballlegende kommt eine Viertelstunde zu spät in den Wiener Justizpalast, aber Toni, wie ihn alle nennen, ist gut in Form. „Ich will nichts geschenkt“, sagt er. Aber Tor sei Tor – und daher müsse der Fußballbund die Statistik richtigstellen. Wenn nicht freiwillig, dann per gerichtlichem Befehl.

Aktuell stehen bei dem früheren Goalgetter, der es laut einem Song der Kölner Band „Die Fabulösen Thekenschlampen“ als Spieler des 1. FC Köln „polstern“ ließ (nämlich pro Spiel zwei Tore schoss), 44 Länderspieltore zu Buche. Es sollten aber 47 sein. Meint der 60-Jährige.

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