EU-Wahl

Tanzlehrerin Schilling? Behörde prüft Berufe von Kandidaten nie

Tanzen braucht Herz – aber bei künstlerischen Tänzen keine Lehrbefugnis.
Tanzen braucht Herz – aber bei künstlerischen Tänzen keine Lehrbefugnis.Reuters/Leonhard Foeger
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Die Grüne Lena Schilling überrascht mit ihrem Job auf dem Wahlvorschlag. Es gab aber auch schon Aufregung um eine „Ärztin“ und einen „Rechtsanwalt“. Die Wahlbehörde kontrolliert zwar streng akademische Titel, aber nicht den Beruf.

Listenplatz eins: Lena Schilling, geboren 2001, wohnhaft in 1120 Wien, Beruf: Autorin, Tanzlehrerin. So steht es auf dem Wahlvorschlag der Grünen, der bei der EU-Wahl in der Kabine aushängt oder Briefwählern sogar nach Hause zugeschickt wird. Für Diskussionen sorgt nun die Frage, inwieweit Schilling tatsächlich Tanzlehrerin ist. Und sie ist nicht die Erste, bei der es Aufregung um die Berufsbezeichnung gibt. Aber inwieweit haben die Kandidaten bei dieser freie Hand, und was kann passieren, wenn jemand bei seinem Beruf ein bisschen geschummelt hat?

1 Warum steht der Beruf der Kandidaten überhaupt auf dem Wahlvorschlag?

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