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„Arbeitspflicht“ und verpflichtende Regelkurse für Asylwerber in Bundesbetreuung

Für die Neuankommenden über Bundesbetreuungsagentur (BBU) und Integrationsfonds soll eine verpflichtende Teilnahme an Wertekursen geben. 
Für die Neuankommenden über Bundesbetreuungsagentur (BBU) und Integrationsfonds soll eine verpflichtende Teilnahme an Wertekursen geben. Fabian Sommer/dpa
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Wer verweigert, dem wird das Taschengeld von 40 auf 20 Euro gekürzt. Die Richtlinie gilt nur für Asylwerber, die vom Bund betreut werden. Von den 35.000 Flüchtlingen in Grundversorgung sind das nur 1.600.

Über eine sogenannte Arbeitspflicht für Asylwerber in Grundversorgung war viel diskutiert worden. Der Vorstoß war ursprünglich von den ÖVP-Ländern gekommen. Im Innenministerium wurde draufhin ein Konzept für eine entsprechende Verordnung erarbeitet. Am Mittwoch präsentierten Innenminister Gerhard Karner und Integrationsministerin Susanne Raab (beide ÖVP) nun das Ergebnis: Für Asylwerber, die sich in der Grundversorgung des Bundes befinden, kommt eine „Arbeitspflicht“ und verpflichtende Grundregelkurse schon vor Entscheidung über den Asylstatus.

In der Bundesbetreuung befinden sich Geflüchtete in der Regel ganz am Anfang, wenn sie schon einen Asylantrag gestellt haben und auf die Zulassung zum Verfahren warten. Danach übersiedeln sie in die Grundversorgung der Länder. Von den 35.000 Flüchtlingen in Grundversorgung werden aktuell gerade einmal 1.600 vom Bund betreut. Vertriebene in der Ukraine sind hier nicht mitgerechnet und auch nicht von den Neuerungen betroffen. Grundversorgung bedeutet, dass die Asylwerber Unterbringung, Verpflegung und ein Taschengeld bekommen.

Karner verwies in dem Pressegespräch darauf, dass ja die Länder um entsprechende Maßnahmen ersucht hätten. Der Bund habe nun „wichtige Anhaltspunkte“ geschaffen, an denen sich die Länder, die den weit größeren Teil der Grundversorgung bestreiten, orientieren könnten. Verpflichten dazu kann sie der Minister freilich nicht.

Was sich nun tatsächlich ab Ende Juni ändern soll

Es soll für die Neuankommenden über Bundesbetreuungsagentur (BBU) und Integrationsfonds eine verpflichtende Teilnahme an Grundregelkursen geben. Überblicksartig sollen dort Themen wie Kultur und Umgangsformen, Gleichberechtigung, Demokratie, Rolle von Männern und Frauen sowie Antisemitismus besprochen werden. Vorgesehen sind vier Module a 90 Minuten, wie Raab erläuterte. Wer fehlt, dem wird das Taschengeld gekürzt.

BBU-Geschäftsführer Andreas Achrainer sieht hier ganz wichtige Inhalte, die vermittelt werden. Die meisten Flüchtlinge seien selbst „neugierig, wie man sich in Österreich verhält“. Zusatzvorteil laut Achrainer: Man habe immer wieder die Erfahrung gemacht, dass gerade Familienoberhäupter auf junge Mädchen starke Einwirkung hätten, die gerne mehr über Pflichten und Rechte wüssten. Hier sei die Verpflichtung von Vorteil.

Arbeitspflicht für volles Taschengeld

Was die zu leistende Arbeit der Bundesbetreuten angeht, sprach Karner von einer „Arbeitspflicht“. Tatsächlich geht es um eine Halbierung der 40 Euro Taschengeld, wenn man eine Tätigkeit verweigert. Zum Einsatz kommen dürfte diese Pönale wohl eher selten, berichtete Achrainer doch von Wartelisten in den Bundesbetreuungseinrichtungen, um eine Aufgabe annehmen zu können: „Jeder will etwas Sinnvolles machen.“ Die Tätigkeiten bisher gehen von der Flurreinigung bis zum Küchendienst.

Daher ist der BBU-Geschäftsführer auch froh, dass die Einsatzmöglichkeiten für die Asylwerber ausgebaut werden. Neben Tätigkeiten im Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden sind auch solche in Organisationen der öffentlichen Hand ohne Gewinnorientierung oder Gesellschaften, die Anspruch auf Minimum fünf Zivildiener haben, möglich. Als potenzielle Tätigkeitsfelder nannte Karner Winterdienst sowie Hilfsleistungen in Pflegeheimen und Bibliotheken. Nicht gerade üppig wird der Verdienst sein. Der Innenminister nannte einen „Anerkennungsbeitrag“ von 1,50 Euro pro Stunde. Ohnehin gilt für Karner: „Wer von der Allgemeinheit unterstützt wird, soll auch etwas zurückgeben.“

Dass die meisten Flüchtlinge nur zu Beginn ihres Verfahrens in der Bundesbetreuung sind und dann möglichst rasch in von den Ländern organisierte Unterkünfte kommen, macht die Sache für Achrainer nicht weniger sinnvoll. Derzeit funktioniere der „Durchfluss“ vom Bund zu den Ländern gut, doch habe es auch schon Zeiten gegeben, wo Flüchtlinge ein halbes Jahr oder noch länger in der Bundesbetreuung gewesen seien.

Schon bisher konnten Asylwerber in Österreich während der Grundversorgung als Saisonarbeiter, Erntehelfer oder im gemeinnützigen Bereich arbeiten, durften aber nicht mehr als 110 Euro verdienen. Asylwerber können sich auch einen Arbeitsplatz bewilligen lassen, wenn dafür kein österreichischer Staatsbürger zur Verfügung steht. (APA/red.)

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