Gastbeitrag

Steuerfallen beim Erben im Ausland

Im Ausland Erbin von Vermögen österreichischere Vorfahren zu sein, kann zu überraschenden Steuerfolgen führen.
Im Ausland Erbin von Vermögen österreichischere Vorfahren zu sein, kann zu überraschenden Steuerfolgen führen.IMAGO/Zoonar.com/NATEE MEEPIAN
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Auch ohne Erbschaftssteuer in Österreich kann die Übertragung von Kapitalvermögen mit grenzüberschreitendem Bezug im Erbweg teuer werden.

Auch wenn Österreich derzeit keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhebt, dürfen bei der Nachfolgeplanung steuerliche Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Das gilt umso mehr für Erbschaften mit einem internationalen Bezug.

Immer häufiger kommt es vor, dass Familien über mehrere Länder verteilt sind. So kann es sein, dass ein in Österreich steuerlich ansässig gewesener Erblasser drei Kinder als Erben hinterlässt: Ein Kind ist in Österreich steuerlich ansässig, während zwei im Ausland – eines im EU-Ausland (z. B. Deutschland), eines in einem Drittstaat (wie USA) – steuerlich ansässig sind. Der Erblasser hinterlässt seinen Erben beispielsweise sowohl Geschäftsanteile an einer österreichischen GmbH als auch auf in- und ausländischen Depots verwahrtes Wertpapiervermögen.

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