Stiftungsrat

Westenthaler-Bashing: Und was jetzt, ORF?

FPÖ-Stiftungsrat Peter Westenthaler steht im Gremium in der Kritik.
FPÖ-Stiftungsrat Peter Westenthaler steht im Gremium in der Kritik.APA/Roland Schlager
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Stiftungsrat. Die Kollegen von Peter Westenthaler im ORF-Stiftungsrat wollen ihn wegen seines „unternehmensschädigenden Verhaltens“ in die Schranken weisen. Können sie den FPÖ-Rat abberufen?

Derzeit vergeht kaum ein Tag, an dem die FPÖ nicht gegen den ORF wettert. Der freiheitliche EU-Spitzenkandidat, Harald Vilimsky, zum Beispiel, weil ihm die Fragen von ORF-Moderatoren nicht passten. Bei einem EU-Wahlduell auf ORF III gegen die Grüne Lena Schilling. Oder am Rande des Simmeringer Straßenfests, wo er am Samstag ein Interview mit einem ORF-Redakteur abgebrochen hat, dem er vorwarf, er habe der FPÖ pauschal „Rechtsextremismus“ vorgeworfen. Ein Fall, den sich auch Peter Westenthaler nicht entgehen lassen wollte. Dieser wurde von der Bundesregierung auf Vorschlag der FPÖ in den ORF-Stiftungsrat entsandt. Seit seiner Berufung fällt er durch ständiges ORF-Bashing auf, nennt den Öffentlich-Rechtlichen einen „Regierungsfunk“ und fordert im aktuellen Fall (wieder einmal) personelle Konsequenzen: „So ein Moderator darf keine Sekunde mehr auf Sendung gehen. Der muss sofort in die Wüste geschickt werden.“ Solche Entscheidungen gehören, wie Eingriffe in das ORF-Programm, allerdings nicht zu seinen Aufgaben. Der Stiftungsrat hat primär die Geschäftsführung zu überwachen.

Westenthaler und der „Vilimsky-Eklat“

Die Bühne für derlei Wortmeldungen bietet Wolfgang Fellner mit seinem Sender oe24.tv, wo Westenthaler bei regelmäßigen Auftritten den ORF aufs Korn nimmt. Zuletzt sprach er dort über den von ihm so genannten „Vilimsky-Eklat“ und monierte, es gebe „eine ganze Reihe von Attacken des ORF auf die freiheitliche Partei“. Das sei nun der Höhepunkt vor der EU-Wahl gewesen, meint Westenthaler und stellt dem Öffentlich-Rechtlichen die Rute ins Fenster: „Was dort im Moment los ist, ist unglaublich und wird uns am 13. Juni beschäftigen.“ An diesem Tag tritt der ORF-Stiftungsrat zur letzten regulären Sitzung vor der Sommerpause zusammen. Und Westenthaler wird bei der Sitzung auf jeden Fall ein Thema sein.

Denn den anderen Stiftungsräten passt es nicht, wie sich Westenthaler in seiner Rolle als Quasi-Aufsichtsrat verhält. 30 der insgesamt 35 Räte unterzeichneten einen Protestbrief gegen Westenthaler, in dem sie ihn aufforderten, „weitere unternehmensschädigende und herabsetzende öffentliche Aussagen zu unterlassen“. Er möge sich über mögliche Folgen von Pflichtverletzungen (zu den Pflichten gehören auch die Verschwiegenheit nach außen und die Wahrung der Interessen des ORF) informieren. Das ORF-Gesetz schreibt den Stiftungsräten vor, sie hätten „dieselbe Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit wie Aufsichtsratsmitglieder einer AG“ wahrzunehmen.

Raus fliegt, wer dreimal unentschuldigt nicht kommt

Vom ORF-Gremienbüro, an das Westenthaler in dem Brief verwiesen wurde, bekam „Die Presse“ keine Auskunft. Man sei nur für interne Anfragen da, hieß es dort. Dann also eine Anfrage an die Medienbehörde: Dort wird wieder an den Stiftungsrat verwiesen. Dieser gebe sich die Geschäftsordnung selbst. Dafür sei die KommAustria nicht zuständig. Es sei allerdings „zu erwarten“, dass in dieser Geschäftsordnung auch Bestimmungen für ein Ausscheiden von Mitgliedern verankert seien.

Sind also Sanktionen gegen einen Stiftungsrat möglich? „Nur wenn jemand dreimal unentschuldigt fehlt“, sagt der Vorsitzende des Gremiums, der Grüne Lother Lockl. Oder wenn nachträglich ein Ausschlussgrund eintritt, wonach man gar nicht in den Stiftungsrat hätte entsandt werden dürfen (weil man z. B. in einem „Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis zu einem sonstigen Medienunternehmen“ steht). Deshalb ist auch die Frage relevant, ob Westenthaler für seine Auftritte bei oe24.tv bezahlt wird oder nicht. Was er verneint. Und schließlich „können“ Stiftungsratsmitglieder auch von denen abberufen werden, die sie entsandt haben – also von Bundes- oder Landesregierungen, von Publikums- oder Zentralbetriebsrat. Aber nur, wenn diese neu bestellt oder neu konstituiert werden.

Lockl: „Klarer ins Gesetz schreiben“

Lockl hat den Brief auch unterschrieben. Es sei ein „deutliches Signal“, sagt er und verweist auf eine Passage in der Geschäftsordnung, wonach Mitglieder des Stiftungsrats „im Kontakt mit der Öffentlichkeit und den Medien“ darauf zu achten hätten, „dass Nachteile für das Ansehen des ORF und seine wirtschaftlichen Interessen vermieden werden“. Und wenn nicht? Dann müsse man sich an das Aktienrecht halten. „Es ist herleitbar, aber das ist sicher ein Punkt, den man klarer ins Gesetz schreiben müsste.“ Die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern einer AG ist - auch ohne Grund - vor Ablauf der Amtszeit durch die Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit möglich. Nur: Eine solche Hauptversammlung der Gesellschafter gibt es im ORF freilich nicht.

Vorerst ist dem Vernehmen nach geplant, das Thema Rechte und Pflichten eines Stiftungsrates am 13. Juni im Gremium zu thematisieren. Was ein mögliches geschäftsschädigendes Verhalten betrifft, so sei das eine Frage des bürgerlichen Rechts, heißt es aus der Komm­Austria. Ansprüche müssten zivilrechtlich geltend gemacht werden. Da wäre die ORF-Geschäftsführung am Zug, nicht der Stiftungsrat.

Vorerst ist dem Vernehmen nach geplant, das Thema Rechte und Pflichten eines Stiftungsrates am 13. Juni zu diskutieren. Was ein mögliches geschäftsschädigendes Verhalten betrifft, so sei das eine Frage des bürgerlichen Rechts, heißt es aus der Komm­Austria. Ansprüche müssten zivilrechtlich geltend gemacht werden. Da wäre die ORF-Geschäftsführung am Zug, nicht der Stiftungsrat.

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