Objektivitätsgebot

Höchstgericht kippt „Freispruch“ für Wegscheider

Ferdinand Wegscheider ist Programmchef von Servus TV und kommentiert gern mit satirischem Einschlag.
Ferdinand Wegscheider ist Programmchef von Servus TV und kommentiert gern mit satirischem Einschlag.Imago/Manfred Siebinger
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Der Programmchef von Servus TV kritisierte die Anti-Coronamaßnahmen der Regierung. Das Bundes­verwaltungsgericht ließ das als Satire durchgehen. Vorschnell, sagt jetzt der Verwaltungsgerichtshof.

Es war ironisch gemeint, wie Ferdinand Wegscheider, Programmchef des Privatsenders Servus TV, im Herbst 2021 in einem seiner regelmäßigen Wochenrückblicke die Reaktion der Bevölkerung auf die damaligen Anti-Coronamaßnahmen der Regierung kommentierte: „Und gleich geblieben ist natürlich das unerschütterliche Vertrauen in die Aussagen der Regierung, der Pharmaindustrie, des Impfsyndikats, der Ärztekammer und aller anderer angeschlossenen Lobbyisten, inklusive den Lohnschreibern im medialen Mainstream. Die Menschen spüren, dass sie sich auf diese Aussagen verlassen können, etwa (. . .) dass in den Spitälern ausnahmslos ungeimpfte Coronapatienten liegen.“

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