Interview

„Die KI-Verordnung kann fast nichts oder fast alles erfassen“

Christiane Wendehorst
Christiane WendehorstAPA/T. Steinmaurer
  • Drucken

Christiane Wendehorst, Expertin für Digitalisierung im Recht an der Universität Wien, kritisiert die große Unbestimmtheit der jüngsten EU-Regelung über künstliche Intelligenz (KI). Ein „Drei-Faktor-Ansatz“ könne vielleicht helfen. Am Wort ist aber die neue EU-Kommission.

Groß war der Stolz, als sich das Parlament und die Mitgliedstaaten der EU Ende des Vorjahrs politisch auf die Verordnung über künstliche Intelligenz (KI, englisch AI) geeinigt hatten: „Historisch!“, twitterte Binnenmarktkommissar Thierry Breton, „die EU wird der allererste Kontinent, der klare Regeln für die Nutzung von KI setzt“. Auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen jubelte nach der letzten 35-stündigen Verhandlungsrunde über die „weltweite Premiere“.

Definition „extrem unklar“

Doch heute, sechs Monate später und unmittelbar vor der erwarteten Kundmachung des „AI Act“ (KI-Verordnung) im EU-Amtsblatt, ist die Ernüchterung bei Fachleuten groß: „Man kann es kaum glauben, aber im Prinzip wissen wir überhaupt nicht, was genau alles unter den Begriff ,KI-System‘ fällt“, sagt Christiane Wendehorst, stellvertretende Vorständin des Instituts für Innovation und Digitalisierung im Recht der Uni Wien. „Die Definition ist extrem unklar“, sagt Wendehorst, der Bereich, auf den die Verordnung anzuwenden sein soll, also weitgehend unbestimmt. „Die Möglichkeiten reichen von derzeit fast nichts bis hin zu eigentlich fast allem.“

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.