Oberster Gerichtshof entschied einerseits für FPÖ-Politiker. Aber er darf nicht mehr sagen, dass die Artikel nur der Diffamierung von FPÖ-Mandataren dienten.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Streit zwischen „Standard“-Redakteur Fabian Schmid und dem Wiener FPÖ-Landesparteisekretär Michael Stumpf eine Entscheidung getroffen. Demnach war es in Ordnung, dass Stumpf über Schmid in einer Aussendung meinte: „Ein Journalist sollte sich nicht als politischer Aktivist betätigen.“ Umgekehrt darf Politiker Stumpf laut der nunmehrigen Einstweiligen Verfügung aber andere Teile der von ihm getätigten Kritik nicht mehr äußern.