Um Verbrecher zu finden, müssten Behörden WhatsApp kontrollieren. Das geht nur bei Zugriff auf das gesamte Handy. Sollen daher drei Richter darüber entscheiden?
Halten Ermittler momentan eine Telefon-Überwachung für nötig, beantragen sie diese bei Gericht und legen die Gründe dafür dar. Ein Richter entscheidet und genehmigt die Überwachung in aller Regel auch. Die Sache hat nur ein, zwei, vielleicht auch noch mehr Haken.
Denn mit der klassischen Telefonüberwachung (Gespräch über Fest-, Handynetz, SMS) findet man etwa Drogendealer oder Terroristen kaum, weil diese fast nur noch über Messengerdienste wie WhatsApp kommunizieren. Darauf können Österreichs Behörden aber nicht zugreifen, sondern nur auf Infos ausländischer Geheimdienste hoffen.
Beim Zugriff auf Messengerdienste ist es technisch nicht möglich, nur Nachrichten und Anrufe herauszufiltern, sondern man muss die Überwachung des gesamten Handys samt aller privater Daten durchführen. Und das führt zur Frage, ob man für so einen Eingriff nicht besonders strenge Vorgaben braucht. Innenminister Gerhard Karner hat jedenfalls klargemacht, dass er Ermittlern einen Blick in Messengerdienste ermöglichen möchte. Über die Möglichkeiten dafür debattierten Experten beim letztwöchigen Rechtspanorama an der WU.