Wer nur Teilzeit in einem Spital angestellt ist, soll nicht zusätzlich als Wahlarzt arbeiten dürfen. Rechtlich ist diese Vorgabe möglich, allzu realistisch ist ihre Umsetzung aber nicht.
Die Ankündigung ist nicht neu, nur diesmal hat sie Wiens Gesundheitsstadtrat, Peter Hacker (SPÖ), mit einem konkreten Termin versehen – und zwar mit dem Jahreswechsel. Ab dann sollen nämlich Ärzte, die nur einige Stunden in einem Gemeindespital angestellt sind, nicht mehr nebenher eine Wahlarztordination betreiben dürfen.
„Zehn Stunden im öffentlichen Spital und den Rest in der Privatordination, das wird es in Zukunft nicht mehr geben“, so Hacker in der „Kronen Zeitung“. Rechtlich wäre ein solches Nebenbeschäftigungsverbot jedenfalls kein Problem. Leicht umzusetzen ist es dennoch nicht – sonst wäre es schon früher passiert. Der Ärztemangel im öffentlichen System ist schließlich kein neues Phänomen.