Gastbeitrag

Grace-Period-Gesetz: Betriebsprüfung auf Bestellung

Unternehmen sollen sich bei einer Übergabe unter Angehörigen fest auf die steuerliche Sitution einstellen können.
Unternehmen sollen sich bei einer Übergabe unter Angehörigen fest auf die steuerliche Sitution einstellen können.IMAGO/Zoonar.com/NATEE MEEPIAN
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Das neue „Grace-Period-Gesetz“ ermöglicht mehr steuerliche Rechtssicherheit bei der Übertragung von Unternehmen unter Angehörigen. Der Bedarf reicht aber weiter.

Das kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlichte „Grace-Period-Gesetz“ (BGBl I 2024/56) soll künftig bei Unternehmensübergaben im Familienverband zu einer erhöhten Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmer führen, indem allenfalls vorhandene steuerliche Risiken zeitgerecht aufgedeckt und mit dem Finanzamt abgeklärt werden können.

Jeder Unternehmenskauf („Asset Deal“) ist für den Käufer mit potenziellen Haftungsrisiken verbunden. Neben zivil- und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen existieren auch öffentlich-rechtliche Normen, die eine persönliche Haftung des Erwerbers für offene Verbindlichkeiten des Unternehmens anordnen. Für den Bereich des Steuerrechts ist beispielsweise § 14 der Bundesabgabenordnung (BAO) bedeutsam, wonach der Erwerber eines Unternehmens unter bestimmten Umständen für betriebsbedingte Abgaben (z. B. Lohnsteuer, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer) haftet, die seit dem Beginn des letzten vor der Unternehmensübertragung liegenden Kalenderjahres entstanden sind bzw. hätten abgeführt werden müssen.

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