Ohne Baubewilligung

„Mobile Sauna“ muss von der Dachterrasse

Ein Innsbrucker Wohnungseigentümer legte die Tiroler Bauordnung zu großzügig aus.

Sie war 2,5 Meter breit und 1,7 Meter breit, die „mobile Sauna“, die sich ein Innsbrucker Wohnungseigentümer auf seine Dachterrasse hatte stellen lassen. Bloß mobil war sie nicht. Jedenfalls nicht nach Einschätzung des Stadtmagistrats. Weil der Quader ohne Baubewilligung auf das Haus gesetzt worden war, trug der Magistrat dem Besitzer auf, ihn zu entfernen.

Das Landesverwaltungsgericht bestätigte diesen Auftrag: Ähnlich einem allseits umschlossenen Container, der fest mit dem Boden verbunden ist – davon sie bei entsprechend großem Gewicht auszugehen –, sei die Sauna als ein Gebäude einzustufen und hätte einer Baubewilligung bedurft, den Behauptungen ihres Eigners zum Trotz.

Der Verwaltungsgerichtshof (Ra 2024/06(0063) hatte keinen Einwand dagegen, dass das Gericht den Auftrag zur Entfernung der bewilligungslos errichteten Sauna und zur Wiederherstellung des vorigen Zustands bestätigte. (kom)

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