Recht

Gewessler steht bei Renaturierung auf dünnem Eis

„Ich erwarte keine Ministeranklage. Meine Zustimmung ist rechtskonform“, sagte Ministerin Gewessler am Montag.
„Ich erwarte keine Ministeranklage. Meine Zustimmung ist rechtskonform“, sagte Ministerin Gewessler am Montag. Apa/Eva Manhart
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Zustimmung der Ministerin zur Renaturierung ist laut Experten rechtlich heikel. Österreichs Vorgehen ist auf EU-Ebene eine Premiere.

Eine Ministerin stimmt auf EU-Ebene für ein Vorhaben, der Regierungschef ihres Landes erklärt sie aber als dafür „nicht bevollmächtigt“: „Das ist ein neuer Fall. So etwas hat es in Jahrzehnten europäischer Integration nicht gegeben“, sagt Europarechtler Walter Obwexer zur „Presse“.

Genau das aber ist nun im Streit um die EU-Renaturierungsverordnung passiert. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat am Montag beim Treffen der EU-Umweltminister für das Vorhaben gestimmt – gegen den Willen der ÖVP. Bundeskanzler Karl Nehammer hatte den belgischen Ratsvorsitz im Vorfeld der Abstimmung informiert, dass Gewessler nicht bevollmächtigt sei, für Österreich zu stimmen. Aus dem Kanzleramt hieß es, man werde nun eine Nichtigkeitsklage gegen Gewesslers Votum beim Europäischen Gerichtshof einbringen.

Probleme für Gewessler

In Österreich bewegt sich Gewessler laut dem Europarechtler Walter Obwexer von der Uni Innsbruck und dem Verfassungsrechtler Christoph Bezemek von der Uni Graz auf dünnem Eis. Europarechtlich hingegen zählt ihre Stimme bei einer möglichen Abstimmung sehr wohl, über die weiteren Folgen herrscht Uneinigkeit. Zunächst zur Rechtslage in Österreich.

Erstens schreibt das Bundesministeriengesetz vor, dass zwar jedes Ministerium für seinen Wirkungsbereich verantwortlich ist. Wenn durch ein Vorhaben aber der Wirkungsbereich auch eines anderen Ministeriums betroffen ist, muss das federführende Ressort mit diesem ein Einvernehmen herstellen. 

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