Rudolfsheim-Fünfhaus

Drogentod einer 16-Jährigen in Wien: Mann wegen Missbrauchs angeklagt

Der Mann soll den wehrlosen Zustand der 16-Jährigen ausgenutzt haben, so die Staatsanwaltschaft Wien.
Der Mann soll den wehrlosen Zustand der 16-Jährigen ausgenutzt haben, so die Staatsanwaltschaft Wien.(c) Leopold Nekula/VIENNAERPORT via www.imago-images.de
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Der 54-Jährige muss sich am 27. Juni wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person verantworten. Für ihren Tod dürfte er nicht verantwortlich sein.

Ein 54-jähriger Mann muss sich am 27. Juni wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) am Landesgericht verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im vergangenen Dezember eine von Suchtmitteln beeinträchtigte 16-Jährige in eine Wohnung in Rudolfsheim-Fünfhaus mitgenommen zu haben. Dort soll er ihren Zustand ausgenutzt und mit der 16-Jährigen mehrfach den Beischlaf vollzogen haben. Das Mädchen wurde am 10. Dezember tot in der Wohnung aufgefunden.

Wie sich bei den polizeilichen Ermittlungen herausstellte, war die 16-Jährige infolge ihres Drogen-Konsums gestorben. Dem 54-Jährigen konnte im Zusammenhang mit dem Ableben des Mädchens nicht nachgewiesen werden, dass er dafür kausal verantwortlich bzw. mitverantwortlich war. „Er hat sie nicht unter Drogen gesetzt“, sagte Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien. Zuerst hatte die „Kurier“ (Dienstag-Ausgabe) über die Anklage-Erhebung berichtet.

Bis zu zehn Jahre Haft drohen

Der gebürtige Rumäne hatte die 16-Jährige wenige Tage zuvor am Margaretengürtel kennengelernt, als sich diese Suchtmittel besorgte. Er sprach sie an und plauderte mit ihr. Als er sie am 9. Dezember am Westbahnhof wieder traf, erkannte er sie gleich und nahm sie in weiterer Folge mit in die Wohnung, in der er gemeinsam mit zwei anderen Personen gemeldet war. Dort dürften die beiden in seinem Zimmer weiter Drogen genommen haben. Als das Mädchen in einen Dämmerzustand verfiel, soll er mit ihr mehrfach den Geschlechtsverkehr vollzogen haben.

Als der Mann am folgenden Morgen erwachte, gab die 16-Jährige keine Lebenszeichen mehr von sich. Er alarmierte die Polizei. Für das Mädchen kam jede Hilfe zu spät. In seiner polizeilichen Einvernahme gab der Mann an, zu den sexuellen Handlungen wäre es einvernehmlich gekommen. Im Fall einer Verurteilung droht dem 54-Jährigen eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren. (APA)

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