Die bisherige Regel ist totes Recht, eine Änderung nötig.
Einiges spricht dafür, dass Umweltministerin Leonore Gewessler mit ihrem Verhalten das österreichische Recht gebrochen hat. Erfahren wird man es nicht so leicht. Denn obwohl die Grüne auf EU-Ebene mutmaßlich ohne innerstaatliche Ermächtigung für das Renaturierungsgesetz stimmte, droht ihr keine Ministeranklage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Das hat zum einen damit zu tun, dass die ÖVP in einer Art Schrödingers Koalition (gleichzeitig tot und lebend) mit den Grünen weiterregieren will. Aber es zeigt auch generell das Problem der Ministeranklage: Sie ist totes Recht, weil die Hürden dafür zu hoch sind. Daher braucht es eine Änderung.